Kontakt und Öffnungszeiten der Bürgerbüros (bpunkte)

In den Bürgerbüros Königswinter-Altstadt und Königswinter-Oberpleis werden keine Termine vergeben. Eine Vorsprache ist ohne Termin möglich.

Bürgerbüro im Rathaus Königswinter-Altstadt:
Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr: geschlossen


Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstraße 9-11
Erdgeschoss Zimmer 4
Telefon: 02244/889-389
Fax: 02244/ 889-378
E-Mail: 

Bürgerbüro im Rathaus Königswinter-Oberpleis:
Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 14 Uhr bis 18 Uhr/ Vormittags geschlossen
Fr: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr


Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
Erdgeschoss Zimmer 3
Telefon: 02244/ 889-279
Fax: 02244/ 889-378
E-Mail: 


Durch die Digitalisierung der Stadtverwaltung können alle Anliegen – außer der Abholung von Dokumenten – an beiden Standorten bearbeitet werden.

Bei der Beantragung von Dokumenten geben Sie einfach an, an welchem Standort die Abholung erfolgen soll.

So können Sie bequem nach Wartezeit oder Öffnungszeit entscheiden, wo Sie zum Beispiel Ihre Anmeldung oder die Beantragung von Dokumenten vornehmen.

Gut zu wissen: Ihrem Wohnsitz können Sie auch bequem von zu Hause anmelden: Elektronische Wohnsitzanmeldung

Übermittlungssperre

Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner*innen der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindern werden. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG), bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.

Im Bürgerbüro erhalten Sie die folgenden Dienstleistungen:

 

Keine Daten gefunden ...