Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden (§ 76 Wasserhaushaltsgesetz). Die Bezirksregierung Köln setzt Überschwemmungsgebiete auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes NRW (LWG) fest. Grundlage der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sind die Gebiete, die statistisch betrachtet einmal in hundert Jahren von Hochwasser überflutet werden.
In Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. Dort sind beispielsweise zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden und weiteren Verringerung des Retentionsraums die Ausweisungen neuer Baugebiete sowie wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt (§ 78 Wasserhaushaltsgesetz). Des Weiteren ist es im Allgemeinen nicht zulässig, u.a. Gegenstände, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können in Überschwemmungsgebieten zu lagern, Mauern oder sonstige Anlagen zu errichten, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen, die den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen (§ 78a Wasserhaushaltsgesetz).
Situation in Königswinter
Im Stadtgebiet Königswinter sind für die folgenden Gewässer Überschwemmungsgebiete festgesetzt: Rhein, Pleisbach und Lauterbach. Informationen zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten in Königswinter finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln:
Rhein:
Pleisbach und Lauterbach:
Die unten aufgeführten Links führen zu Informationen über die rechtlichen Grundlagen und Folgen der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und geben Hinweise, welche Maßnahmen jedermann z.B. an Gebäuden durchführen kann, um den Schaden von Überschwemmungen zu minimieren. Hier finden Sie weitere Hinweise zum Umgang mit Hochwasser
Weiterführende Informationen
Internetseiten der Bezirksregierung Köln zu Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebieten
Informationen zum Thema Hochwasser auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW