Deutsche, die im Ausland leben

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat für Deutsche, die im Ausland leben

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.

Im Folgenden erläutern wir das geänderte Antragsverfahren. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden. Im Fall 1 ist nunmehr eine elektronische Antragstellung möglich!

Nachstehende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin

Grundsatz: „Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft“.

Fall 1:

Sie sind Deutsche oder Deutscher,

  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

Diesen ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch, Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an wahl@koenigswinter.de senden, wenn Königswinter Ihre letzte zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) war.

Fall 2:

Sie sind Deutsche oder Deutscher,

  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück. Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz).

 Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

Diesen Antrag müssen Sie uns im Original vorlegen, wenn Königswinter Ihre letzte zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) war oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, bei der Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind. Die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.

Durch die vorgezogene Wahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestimmt. Der Entwurf der Rechtsverordnung ist hier veröffentlicht.

Danach beträgt ist die Frist zur Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis weiterhin 21 Tage vor der Wahl, also bis Sonntag, den 2. Februar 2025.

 

Wahlamt der Stadt Königswinter
Drachenfelsstraße 4
53639 Königswinter
Telefon: 02244/889-5010
E-Mail: wahl@koenigswinter.de

Alle Informationen zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche sind im Internet auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zu finden. Dort sind die Antragsvordrucke bereits eingestellt.