Stadtrat beschließt Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer

Der Rat der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2026 die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer beschlossen. Die Grundsteuer B wird zum 1. Januar 2027 auf 900 Punkte angehoben, der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auf 520 Punkte festgesetzt.

Mit dieser Entscheidung reagiert die Stadt auf die angespannte finanzielle Situation, die derzeit zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen betrifft. Nach Einschätzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen befinden sich die Städte und Gemeinden in einer historischen Finanzkrise. Wesentliche Ursachen hierfür sind die steigenden Ausgaben der Kommunen sowie die Übertragung zusätzlicher Aufgaben durch Bund und Land, ohne dass die dafür erforderliche Finanzierung in vollem Umfang sichergestellt wurde.

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Grundsteuer

Stadt Königswinter versendet Abgabenbescheide für Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren

Die Stadt Königswinter wird die Abgabenbescheide für die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren als Mehrjahresbescheide voraussichtlich Mitte Februar 2025 versenden. Die erste Fälligkeit der Bescheide ist am 18. März 2025.

Die Stadt bittet darum, von Zahlungen auf Basis der Vorjahresbescheide zum 15. Februar 2025 abzusehen, da diese Werte seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig sind. Insbesondere bei bestehenden Daueraufträgen wird empfohlen, die neuen Bescheide abzuwarten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

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Königswinter passt Hebesätze der Grundsteuer an – Aufkommensneutralität im Fokus

Der Stadtrat von Königswinter hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 über die 15. Änderung der Hebesatzsatzung beraten, die die Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze an die neue gesetzliche Grundlage vorsieht. Die nun beschlossene Anpassung erfolgt im Zuge der Grundsteuerreform, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig wurde. In Nordrhein-Westfalen wird das sogenannte Bundesmodell angewandt, das eine einheitliche Bewertung von Grundstücken vorsieht. Für die Umsetzung mussten Eigentümerinnen und Eigentümer eine Feststellungserklärung einreichen, auf deren Basis die Finanzämter die neuen Grundsteuerwerte ermittelt haben.

Die neue Hebesatzsatzung sieht ab dem 1. Januar 2025 bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) eine Anhebung auf 358 Prozent (vorher 300 Prozent) und bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) eine Senkung auf 664 Prozent (vorher 690 Prozent) vor.

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