Grundsteuer

Stadt Königswinter versendet Abgabenbescheide für Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren

Die Stadt Königswinter wird die Abgabenbescheide für die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren als Mehrjahresbescheide voraussichtlich am 14. Februar 2025 versenden. Die erste Fälligkeit der Bescheide ist am 18. März 2025.

Die Stadt bittet darum, von Zahlungen auf Basis der Vorjahresbescheide zum 15. Februar 2025 abzusehen, da diese Werte seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig sind. Insbesondere bei bestehenden Daueraufträgen wird empfohlen, die neuen Bescheide abzuwarten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

[mehr]

Königswinter passt Hebesätze der Grundsteuer an – Aufkommensneutralität im Fokus

Der Stadtrat von Königswinter hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 über die 15. Änderung der Hebesatzsatzung beraten, die die Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze an die neue gesetzliche Grundlage vorsieht. Die nun beschlossene Anpassung erfolgt im Zuge der Grundsteuerreform, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig wurde. In Nordrhein-Westfalen wird das sogenannte Bundesmodell angewandt, das eine einheitliche Bewertung von Grundstücken vorsieht. Für die Umsetzung mussten Eigentümerinnen und Eigentümer eine Feststellungserklärung einreichen, auf deren Basis die Finanzämter die neuen Grundsteuerwerte ermittelt haben.

Die neue Hebesatzsatzung sieht ab dem 1. Januar 2025 bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) eine Anhebung auf 358 Prozent (vorher 300 Prozent) und bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) eine Senkung auf 664 Prozent (vorher 690 Prozent) vor.

[mehr]