Fällt es Dir zum Beispiel schwer

• den Alltag zu bewältigen
• die Schule zu besuchen
• alleine zu wohnen
• eine Ausbildung zu machen


Wünschst Du Dir dabei Unterstützung?

Ich helfe Dir dabei, die Hilfe zu beantragen und gehe auch mit zu Terminen.

Das Angebot ist kostenlos!

Wo und wie kann die Beratung stattfinden?

• Telefonisch oder Online
• Bei Dir Zuhause
• In meinem Büro
• In Deiner Schule oder Einrichtung
• Als Begleitung bei einem Behördentermin


Wie lange findet eine Beratung statt?

• Die Begleitung kann über mehrere Jahre erfolgen.
• Die Begleitung findet nur so lange statt, wie Du es möchtest!


Ziele der Beratung

• Du kennst Deine Ansprechpartner
• Du kennst mögliche Hilfen
• Du konntest Dich entscheiden, welche Hilfen Du wünschst
• Du hast die Hilfen beantragt und bekommen


Wann ist eine Beratung möglich?

• Wenn Du in Königswinter wohnst
• Wenn Du unter 27 Jahren alt bist
• Wenn Du eine Behinderung hast, egal welcher Art
• Wenn Dir eine Behinderung droht
• Wenn Du eine chronische Erkrankung hast und deswegen manche Dinge im Alltag nicht machen kannst oder große Schwierigkeiten dabei hast

Verfahrenslotsin: Katharina Knieps

Stadt Königswinter
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Schützenstraße 2
53639 Königswinter
Tel.: 02244 / 889-5349
Fax: 02244 / 889-5335

E-Mail: verfahrenslotse@koenigswinter.de


Ich berate

• welche Hilfen möglich sind


Ich unterstütze

• dabei, einen Überblick zu kriegen
• bei Anträgen oder Widersprüchen

Beispiele für Eingliederungshilfen:


• Soziale Teilhabe:
Unterstützung beim Wohnen oder der Bewältigung des Alltags und der Freizeit etc.

• Medizinische Rehabilitation:
Medizinische Leistungen für gesundheitliche Probleme, Interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung: Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie), Heilmittel (Medizinische Leistungen von Therapeuten)

• Teilhabe an Bildung:
z. B. Unterstützung bei der Bewältigung der Schule, der Ausbildung oder des Studiums

• Teilhabe am Arbeitsleben:
z. B. Hilfsmittel zur Bewältigung der Arbeit, Beschäftigung in Werkstätten, bei anderen Leistungsanbietern oder das Budget für Ausbildung

Wo und wie kann die Beratung stattfinden?

• Telefonisch oder Online
• Im eigenen Zuhause
• Im Büro
• Bei einem Termin in einer Einrichtung, Schule, Kita usw.
• Als Begleitung bei einem Behördentermin

Wie lange findet eine Beratung statt?

Die Begleitung kann über mehrere Jahre erfolgen.
Die Begleitung findet nur so lange statt, wie es gewünscht wird!


Das Beratungsangebot ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich.

Inhalte der Beratung:


• Interessen / Wünsche klären
• Über mögliche Hilfen aufklären
• Entscheidungen hinsichtlich der Hilfen unterstützen
• Wege zu den Hilfen (Anträge / Widersprüche) unterstützend begleiten
• Zuständigkeiten und Anspruchsgrundlagen klären
• Welche Institution / welcher Ansprechpartner ist zuständig?
• Welche Versorgungsstrukturen (Leistungserbringer) gibt es?
• Hilfen beantragen und erhalten
• Weitere Beratungsbedarfe klären

Als Vertrauensperson werden die Interessen der jungen Menschen vertreten.

Zielgruppe der Beratung:

• Junge Menschen, die in Königswinter wohnen und unter 27 Jahren alt sind
• Menschen, die eine Behinderung haben, egal welcher Art oder denen eine Behinderung droht
• Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung / chronischen Erkrankung Schwierigkeiten in der Partizipation erleben
• Menschen, die aufgrund dieser (drohenden) Behinderung Leistungen geltend machen wollen
• Eltern, gesetzliche Vertreter und Erziehungsberechtigte dieser Personen

Ziele der Beratung:

• Die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Rechten stärken
• Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützen

Verfahrenslotsin: Katharina Knieps
Stadt Königswinter
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Schützenstraße 2
53639 Königswinter
Tel.: 02244 / 889-5349
Fax: 02244 / 889-5335

E-Mail: verfahrenslotse@koenigswinter.de

Frau Katharina Knieps
Soziale Dienste (511) – Servicebereich
Funktion: Verfahrenslotsin
2.20