Förderprogramm für leerstehende Ladenlokale

Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen" (ZIO)

Sie sind Eigentümer eines leerstehenden Ladenlokals und finden keinen Mieter?
Sie haben eine Nutzungsidee, die Sie gern in der Altstadt ausprobieren möchten, und suchen ein Ladenlokal?
Dann können wir Sie möglicherweise mit einem Förderprogramm unterstützen!

Die Stadt Königswinter erhält Fördermittel im Zuge des vom Land Nordrhein-Westfalen aufgelegten Förderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen" (kurz "ZIO"). Bewilligt wurden Mittel in Höhe von insgesamt rund 178.200 €. Die Stadt hatte Fördermittel beantragt, um neue Nutzungen in leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Königswinterer Altstadt zu etablieren und Innenstadtqualitäten zu schaffen.

Wie funktioniert das Programm?

In aller Kürze: Die Stadt mietet ein leerstehendes Ladenlokal an. Sie vermietet das Ladenlokal zu einer (geförderten) Miete in Höhe von nur 20 % der bisherigen Miete an einen geeigneten Nutzer weiter.

Und jetzt etwas ausführlicher:

  • Ein Privateigentümer hat ein leerstehendes Ladenlokal oder Räume für Gastronomie und kann auf dem freien Markt keinen neuen Mieter finden (oder sein bisheriger Mieter hat gekündigt und es gibt auf dem freien Markt keine absehbare Nachfolgenutzung).
  • Der Eigentümer muss bereit sein, die (Kalt-)Miete für sein leerstehendes Ladenlokal vorübergehend auf maximal 70 % der bisherigen Miete (Basis ist der Mietzins aus der letzten Vermietung des Ladenlokals) zu senken.
  • Die Stadt mietet das Ladenlokal zu diesem reduzierten Mietzins an.
  • Die Stadt vermietet das Ladenlokal befristet an einen Nutzungsinteressenten (mit einem geeigneten Nutzungskonzept, das zur Belebung der Altstadt beitragen kann) weiter, der lediglich 20 % der bisherigen Miete zahlt.
  • Die Differenz zwischen den reduzierten Anmietungskosten und der vergünstigen Weitervermietung wird zu 60 % vom Land und zu 40 % von der Stadt getragen.
  • Die Betriebskosten sind nicht förderfähig und werden vom Mieter getragen.
  • Die geförderte Mietfläche beträgt höchstens 300 m².
  • Die geförderte An- und Weitervermietung ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Eine eventuelle Weiterführung des Mietverhältnisses kann danach (ohne Förderung) zwischen Eigentümer und Mieter vereinbart werden.

Beispiel zur Berechnung der Miethöhe:

  • Angenommen, die Kaltmiete für das Ladenlokal aus der letzten Vermietung betrug 1.000 €.
  • Miete der Stadt an den Eigentümer (max. 70 % des bisherigen Mietzinses): max. 700 €.
  • Miete des Nutzungsinteressenten an die Stadt (mindestens 20 % des bisherigen Mietzinses): mindestens 200 €.

Für eine Teilnahme am Programm benötigen wir vom Eigentümer:

  • Erklärung, dass eine Vermietung des Ladenlokals ohne das ZIO-Programm nicht möglich ist, z. B. mit Nachweis von Vermarktungsbemühungen (Anzeigen etc.),
  • Scan/Kopie des letzten abgeschlossenen Mietvertrages für das Ladenlokal (zum Nachweis der Höhe des Mietzinses bei der letzten Vermietung),
  • maßstäblicher Grundriss des Ladenlokals mit nachvollziehbaren Angaben zu den Flächengrößen.

Vom Nutzungsinteressenten benötigen wir ein verbindliches Nutzungskonzept, das insbesondere die folgenden Angaben enthält:

  • Beschreibung der vorgesehenen Nutzung,
  • Beschreibung der vorgesehenen Produkte und Dienstleistungen (sofern zutreffend) und Darstellung der Zielgruppe,
  • Erläuterung, wie die Nutzung zur Belebung der Altstadt beitragen kann,
  • Angabe der Öffnungszeiten und von ggf. vorgesehenen Veranstaltungen,
  • Kurzvorstellung des Unternehmens bzw. der Person mit Kontaktangaben,
  • Angabe, ob ein Businessplan oder eine Umsatz- und Gewinnkalkulation vorliegt,
  • Angabe, ob angestrebt wird, das Ladenlokal nach Ablauf des Förderzeitraumes zu einer marktüblichen Miete weiter zu mieten,
  • falls bereits ein anderes Ladenlokal angemietet wurde und/oder falls es sich um einen Umzug in ein anderes Ladenlokal handelt: bitte Name und Anschrift des/der bisherigen Ladenlokals/Ladenlokale angeben.

Durch das Programm können alle profitieren: Der Eigentümer erhält für sein bisher leerstehendes Ladenlokal – wenngleich geminderte – Mieteinnahmen. Der Nutzungsinteressent erhält die Möglichkeit, mit einer günstigen Miete als niedrigschwelligem Einstieg seine Nutzungsidee auszuprobieren. Die Altstadt profitiert durch die Verringerung des Leerstandes und wird durch neue, innovative Ideen belebt. Im Fokus des Programms stehen z. B. Einzelhandel- und Gastronomie-Startups (z. B. Popup-Stores mit regionalen Produkten), Dienstleistungen mit Publikumsverkehr, aber auch bürgerschaftliche Nutzungen wie Reparatur-Cafés oder nachbarschaftliche Initiativen, die geeignet sind, die Altstadt zu beleben.

In besonderen Fällen können auch Ausgaben der Vermieter für den Umbau oder die Herrichtung des betreffenden Ladenlokals zur Anpassung an die neue Nutzung gefördert werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn bereits ein Mietvertrag für das Ladenlokal abgeschlossen wurde. Eine nachträgliche Aufnahme in das Förderprogramm ist nicht möglich. Auch die Aufnahme einer Nutzung im Ladenlokal vor einer Förderzusage sowie vor Abschluss der Mietverträge mit der Stadt ist förderschädlich. Ladenlokale, bei denen bereits eine Anmietung im Rahmen des früheren "Sofortprogrammes zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" gefördert wurde, können nicht erneut gefördert werden.

Der Förderbereich kann unten auf dieser Seite abgerufen werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sind Sie Eigentümer eines leerstehenden, vermietbaren Ladenlokals in der Altstadt, können keinen Mieter finden und sind bereit, die Miete auf bis zu 70 % zu reduzieren? Bitte wenden Sie sich an die Stadt Königswinter, Herrn Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail dominik.braunsteiner@koenigswinter.de.
Haben Sie eine gute Nutzungsidee, die die Altstadt bereichern könnte, und sind auf der Suche nach einem Ladenlokal in zentraler Lage mit einer günstigen Einstiegsmiete, um Ihre Idee auszuprobieren? Dann nehmen Sie Kontakt auf mit der Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Königswinter (WWG). Ihr Ansprechpartner ist Herr Matissek, Tel. 02223 923412, E-Mail matissek@wwg-koenigswinter.de.