Windenergie in Königswinter
Die Stadt Königswinter möchte bis spätestens 2040 klimaneutral werden, um unserer Verantwortung in Bezug auf die Klimakrise gerecht zu werden. Dazu gehört, dass wir die Energie, die wir in Königswinter benötigen, vor Ort aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Die Windenergie ist eine sehr (flächen-)effiziente Form der Energiegewinnung und bietet nach der Photovoltaik die größten Potenziale zur klimafreundlichen Stromerzeugung in unserer Stadt.
An dieser Stelle möchten wir transparent über die Entwicklungen zu Windenergie in Königswinter berichten – auch wenn die Stadt nicht Herrin des Verfahrens ist. Im Stadtgebiet Königswinter ist im Rahmen des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) ein Windenergiebereich auf der Kasseler Heide vom Regionalrat des Regierungsbezirks Köln am 19.12.2025 beschlossen worden. Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen ist anschließend der Rhein-Sieg-Kreis.
Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zum Verfahren, zu Sitzungsvorlagen, zur Rolle der Stadt sowie allgemeine Informationen zu Windenergie.
Um die deutschen Klimaschutzziele erreichen zu können, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig erheblich gesteigert werden. Zu diesem Zweck ist am 1. Februar 2023 das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält bundesweit geltende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land. In Nordrhein-Westfalen müssen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden.
In der Planungsregion Köln müssen 2,13 Prozent der Gesamtfläche für die Windenergie bereitgestellt werden. Dies erfolgt über die Regionalpläne. Der Regionalrat Köln hat beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben in einem eigenen „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln festzulegen.
Der erste Planentwurf wurde vom Regionalrat in seiner Sitzung am 20.12.2024 zur ersten öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen. In diesem Planentwurf war auch eine Potenzialfläche in Königswinter enthalten. Diese liegt auf der Kasseler Heide zwischen den Ortschaften Oelinghoven, Stieldorferhohn, Heisterbacherrott, Römlinghoven und Vinxel.
Eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte in der Zeit vom 13. Januar bis einschließlich 13. Februar 2025 (ersten Beteiligungsrunde). Die Stadtverwaltung hat in einer öffentliche einsehbaren Sitzungsvorlage bereits im Juni 2024 angekündigt, dass diese Offenlage bevorsteht (siehe Sitzungsvorlage 105/2024).
Im November 2024 hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Stellungnahme der Stadt im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde beraten. Der Stadtrat hat der Festlegung der Vorrangfläche für Windenergie im vorläufigen Entwurf des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien am 4.11.2024 zugestimmt (Beschluss Nr. 313/2024). Dabei gab es neben 42 Ja-Stimmen aus den Fraktionen CDU, KöWI, SPD, Grüne, FDP, Linksbündnis sowie Einzelratsmitgliedern nur 5 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, RM Lenzen). Siehe Beschlusstext zur Sitzungsvorlage 252/2024.
Nach der ersten Beteiligungsrunde wurde der Planentwurf auf Grundlage der eingegangenen Anregungen überarbeitet. Die Potenzialfläche in Königswinter auf der Kasseler Heide blieb dabei unverändert.
Es folgte eine zweite Beteiligungsrunde zum Planentwurf vom 7. Juli bis 7. August 2025 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zu den im Vergleich zum ersten Entwurf vorgenommenen Änderungen (also nicht zur Fläche in Königswinter). Zum Umweltbericht konnte jedoch in vollem Umfang Stellung genommen werden.
Nach Abschluss der Offenlage wurden die Stellungnahmen ausgewertet und Abwägungsvorschläge durch die Regionalplanungsbehörde erarbeitet. In seiner Sitzung am 19.12.2025 hat der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Im Anschluss an die Sitzung wurde die Planung der Landesplanungsbehörde angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung durch das Land NRW hat ergeben, dass der Plan nicht zu beanstanden ist und im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und damit zur Rechtswirksamkeit gebracht werden kann. Die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 30.12.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2025 S. 1221-1236) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien wirksam.
Gegen die Aufstellung des TPEE ist ein Antrag im Rahmen des Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Der Antrag kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein- Westfalen (GV.NRW) gestellt werden.
Weitere Informationen zum Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien gibt es hier bei der Bezirksregierung Köln.
Folgende Sitzungsvorlagen zum Thema Windenergie gab es in den letzten Jahren in den Fachausschüssen bzw. im Stadtrat:
· [500/2022 Windenergieanlagen (WEA), hier: Kleinwindenergieanlagen (KWEA)]
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist die Stadt nicht Herr des Verfahrens zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie. Die Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung erfolgte im Verfahren zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (Teil des Regionalplans) bei der Bezirksregierung Köln und wurde vom Regionalrat beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien am 30.12.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2025 S. 1221-1236) wurde dieser wirksam. Im Stadtgebiet Königswinter wurde eine Windenergiefläche (Beschleunigungsgebiet) auf der Kasseler Heide ausgewiesen.
Für den Bau von Windenergieanagen braucht es weitere Genehmigungen. Genehmigungsbehörde hierfür ist der Rhein-Sieg-Kreis.
Der Stadt Königswinter gehören im Bereich der Kasseler Heide bis auf wenige Wirtschaftswege keine Flächen. Somit hat die Stadt auch über diesen Weg keinen entscheidenden Einfluss.
Es ist der Stadtverwaltung jedoch wichtig, in diesem Prozess indirekt steuernd einzuwirken, um den Prozess möglichst attraktiv für die gesamte Stadtgesellschaft zu gestalten.
Im Rahmen des Bürgerenergiegesetzes NRW gibt es die Möglichkeit für Kommunen mit Projektentwicklern in Verhandlungen zu treten, um finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die im Umkreis (2,5 km) zu Windenergieanlagen wohnen und für die Stadt selbst zu ermöglichen. Solche Beteiligungsmöglichkeiten könnten zum Beispiel sein:
· Angebot über den Kauf von Anteilen bis hin zu ganzen Windenergieanlagen
· Vergünstigte lokale Stromtarife
· Spenden an gemeinnützige Stiftungen oder Vereine
Anfang März 2025 hatte Bürgermeister Lutz Wagner zusammen mit dem Klimabüro der Stadt die im Bereich der Potentialfläche Kasseler Heide gelegenen Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Da die Grundstückseigentümer unmittelbar betroffen wären und Einfluss darauf hätten, ob ein Projektentwickler gemeinsam ausgewählt werden könnte, war die Veranstaltung zunächst auf diesen Kreis beschränkt.
Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, ob die Fläche auf der Kassler Heide überhaupt als Vorrangbereich für Windenergie beschlossen wird und die Stadt nicht das Verfahren leitet, erschien es der Stadtverwaltung zunächst nicht für angebracht eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Wie bereits oben beschrieben ist mit dem Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien ein Windenergiebereich (Vorranggebiet) im Stadtgebiet Königswinter beschlossen worden. Die Fläche mit der Kennung KÖN_01 liegt auf der Kasseler Heide zwischen den Ortschaften Oelinghoven, Stieldorferhohn, Heisterbacherrott, Römlinghoven und Vinxel.
Die Fläche auf der Kasseler Heide hat nach Angaben der Bezirksregierung eine Größe von 16,8 Hektar. Nach ersten Potenzialanalysen interessierter Windenergie-Projektierer sind 3 bis maximal 4 Windenergieanlagen auf der Fläche möglich. Der Mastfuß einer Windenergieanlage muss sich innerhalb des Windenergiebereichs befinden, die Rotorblätter können außerhalb liegen (Rotor-außerhalb-Prinzip). Die Rotorflächen der Anlagen geben einen zwingenden Abstand zwischen den Anlagen vor. Darüber hinaus ist ein Abstand zwischen den Windenergieanlagen nötig, damit sich die Anlagen nicht gegenseitig den Wind nehmen.
Bei der Auswahl der Flächen gab es Ausschlusskriterien. Zum Beispiel wurde ein Mindestabstand zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen von 700 m eingehalten sowie von 500 m zu Außenbereichsbebauung. Zudem sind z.B. Naturschutzgebiete, Laubwaldgebiete und Wasserschutzzonen II ausgeschlossen.
Unklar ist aktuell noch, in wie weit das Großradar TIRA des Fraunhofer-Instituts in Wachtberg Einfluss auf die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf der Kasseler Heide hat. Im Verfahren wurde ein Antrag auf Erweiterung des Schutzbereichs gestellt. Gegebenenfalls werden Einzelfallprüfungen durchgeführt werden.
Zur weiteren Konkretisierung und Genehmigung von Windenergieanlagen müssten Planungsträger für Windenergie-Projekte weitere Gutachten für eine Genehmigung durch den Rhein-Sieg-Kreis vorlegen.

