Briefwahl
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Aufgrund der vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages ist der Zeitraum zur Stimmabgabe per Briefwahl erheblich verkürzt. Die Möglichkeit zur Online-Wahlscheinantragstellung wird voraussichtlich erst ab Anfang Februar bestehen (Link folgt).
Sie haben die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltermin Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Hierzu müssen Sie einen „Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins“ stellen.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Persönliche Antragstellung (beim Wahlamt der Stadt Königswinter)
Das Wahlamt wird voraussichtlich in der 5. Kalenderwoche öffnen.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis/Reisepass/Identitätsausweis und/oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Zur schnelleren Antragstellung ist es hilfreich, wenn der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorab ausgefüllt und unterzeichnet ist.
Schriftliche Antragstellung
Für die schriftliche Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. OLIWA – Online Wahlschein
Nur in der Zeit vom 20.01.2025, 0 Uhr, bis zum 19.02.2025, 15 Uhr; die Angaben von Wahlbezirk und Wählerverzeichnis-Nummer sind keine Pflichteingaben.
2. Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 20.01.2025 mit der Post eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.
3. Formlose Antragstellung mittels Brief, E-Mail oder Fax
Geben Sie bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.
Der Antrag (2. und 3.) kann
- auf dem Postweg in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Königswinter gesendet oder
- in einen der Hausbriefkästen an den Verwaltungsstandorten Königswinter Altstadt (Drachenfelsstrasse 9-11) oder Oberpleis (Dollendorfer Straße 39) eingeworfen oder
- im Wahlamt der Stadt Königswinter, Drachenfelsstrasse 4, abgegeben werden.
Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, damit dieser zeitnah bearbeitet und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an Sie versandt werden können (bitte Postlaufwege für Hin- und Rücksendung beachten).
Wie geht es weiter?
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages beim Wahlamt erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, weißen Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt) auf dem Postweg übersandt.
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet bzw. dort abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm oder ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm oder ihr bis zum 22.02.2025, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Antragstellung/Abholung von Wahlunterlagen für eine andere Person
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er oder sie dazu berechtigt ist. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Das Erfordernis einer Vollmacht gilt auch für Ehepartner und andere Familienmitglieder. Bei der Antragstellung hat der oder die Bevollmächtigte zu bestätigen, dass er oder sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wichtiger Hinweis für den Wahltag
Der oder Die Wähler*in trägt das alleinige Risiko, dass sein oder ihr Wahlbrief die auf dem Umschlag aufgeführte Wahlbehörde (Der Bürgermeister, Wahlamt, Drachenfelsstrasse 4, 53639 Königswinter) rechtzeitig erreicht. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen am Wahltag sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Vielmehr obliegt es alleine dem oder der Wähler*in, den Wahlbrief auch noch am Wahltag rechtzeitig bei der Wahlbehörde abzugeben.
Wahlamt der Stadt Königswinter
Drachenfelsstraße 4, 53639 Königswinter
Telefon: 02244/889-5010
E-Mail: wahl@koenigswinter.de
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind ab dem 29.01.2025 wie folgt:
- Montag: 8–12 Uhr
- Dienstag: 8–12 Uhr
- Mittwoch: 8–12 Uhr
- Donnerstag: 8–12 Uhr und 15–17 Uhr
- Freitag: 8–12 Uhr (am 21. Februar 2025 zusätzlich 14–18 Uhr)