Briefwahl

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025: wichtige Hinweise zur rechtzeitigen Rücksendung der Wahlbriefe
Die Stadtverwaltung Königswinter informiert alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über wichtige Hinweise zur Briefwahl, insbesondere im Hinblick auf die rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe.
Angesichts der voraussichtlich hohen Briefwahlbeteiligung empfiehlt das Wahlamt der Stadt Königswinter in Abstimmung mit den Briefzustellern, den roten Wahlbrief spätestens drei Tage vor dem Wahltermin, also bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, in einen Briefkasten einzuwerfen oder direkt in einer Postfiliale abzugeben. Dabei sollten die Leerungszeiten der Briefkästen und die Abholzeiten in den Filialen beachtet werden, um eine fristgerechte Zustellung sicherzustellen.

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, damit die Stimme gezählt werden kann. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher allen Wählerinnen und Wählern, die Briefwahlunterlagen frühzeitig auszufüllen und zu versenden, um Verzögerungen zu vermeiden. Wer unsicher ist, ob der Wahlbrief noch rechtzeitig per Post ankommt, kann diesen bis zum Wahltag auch persönlich im Wahlamt der Stadtverwaltung Königswinter abgeben.

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes in Haus Bachem, Drachenfelsstraße 4, Königswinter Altstadt sind: Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr und am 21. Februar 2025 zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.

Sie haben die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltermin Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Hierzu müssen Sie einen „Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins“ stellen.

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

 

Persönliche Antragstellung (beim Wahlamt der Stadt Königswinter)

Das Wahlamt wird voraussichtlich in der 5. Kalenderwoche öffnen.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis/Reisepass/Identitätsausweis und/oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Zur schnelleren Antragstellung ist es hilfreich, wenn der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorab ausgefüllt und unterzeichnet ist.

 

Schriftliche Antragstellung

Für die schriftliche Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. OLIWA – Online Wahlschein (LINK)

Nur in der Zeit vom 20.01.2025, 0 Uhr, bis zum 19.02.2025, 15 Uhr; die Angaben von Wahlbezirk und Wählerverzeichnis-Nummer sind keine Pflichteingaben.

2. Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 20.01.2025 mit der Post eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.

3. Formlose Antragstellung mittels Brief, E-Mail oder Fax

Geben Sie bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

Der Antrag (2. und 3.) kann

  • auf dem Postweg in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Königswinter gesendet oder
  • in einen der Hausbriefkästen an den Verwaltungsstandorten Königswinter Altstadt (Drachenfelsstrasse 9-11) oder Oberpleis (Dollendorfer Straße 39) eingeworfen oder
  • im Wahlamt der Stadt Königswinter, Drachenfelsstrasse 4, abgegeben werden.

Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, damit dieser zeitnah bearbeitet und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an Sie versandt werden können (bitte Postlaufwege für Hin- und Rücksendung beachten).

Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages beim Wahlamt erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, weißen Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt) auf dem Postweg übersandt.

Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet bzw. dort abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm oder ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm oder ihr bis zum 22.02.2025, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird für ungültig erklärt.

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die gedruckten Stimmzettel vorliegen. Das ist wegen der erheblich verkürzten Fristen voraussichtlich ab dem 6. oder 7. Februar 2025 der Fall, so dass etwa ab dem 10. Februar mit dem Eingang der Unterlagen gerechnet werden kann. Bis dahin bitten wir wegen der Vielzahl von Anträgen von Rückfragen zum Verbleib der Briefwahlunterlagen abzusehen.

Antragstellung/Abholung von Wahlunterlagen für eine andere Person

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er oder sie dazu berechtigt ist. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Das Erfordernis einer Vollmacht gilt auch für Ehepartner und andere Familienmitglieder. Bei der Antragstellung hat der oder die Bevollmächtigte zu bestätigen, dass er oder sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Wichtiger Hinweis für den Wahltag

Der oder Die Wähler*in trägt das alleinige Risiko, dass sein oder ihr Wahlbrief die auf dem Umschlag aufgeführte Wahlbehörde (Der Bürgermeister, Wahlamt, Drachenfelsstrasse 4, 53639 Königswinter) rechtzeitig erreicht. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen am Wahltag sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Vielmehr obliegt es alleine dem oder der Wähler*in, den Wahlbrief auch noch am Wahltag rechtzeitig bei der Wahlbehörde abzugeben.

 

Wahlamt der Stadt Königswinter
Drachenfelsstraße 4, 53639 Königswinter
Telefon: 02244/889-5010
E-Mail: wahl@koenigswinter.de

Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind ab dem 29.01.2025 wie folgt:

  • Montag: 9–12 Uhr und 14–17 Uhr
  • Dienstag: 9–12 Uhr und 14–17 Uhr
  • Mittwoch: 9–12 Uhr und 14–17 Uhr
  • Donnerstag: 9–12 Uhr und 14–17 Uhr
  • Freitag: 9–12 Uhr (am 21. Februar 2025 zusätzlich 14–18 Uhr)