Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, den 14. September 2025 statt, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 28. September 2025.

Wer oder was wird gewählt?Die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch die Wahl von (Ober-) Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en, sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr finden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum statt.

In Königswinter werden die Mitglieder des Stadtrats sowie der Bürgermeister/die Bürgermeisterin gewählt. Die  Kandidat/innen für die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin sowie die Kandi­dat/innen, die sich in Ihrem Wahlbezirk für den Rat der Stadt zur Wahl stellen, finden Sie hier. 

Gleichzeitig werden die Mitglieder des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Landrat/die Landrätin gewählt. Die Einteilung des Kreisgebietes in Wahlbezirke finden Sie auf der Internetweite des Rhein-Sieg-Kreises unter diesem Link: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/einteilung-kreisgebiet-wahlbezirke-2025.php.

Die Liste der Bewerber um das Amt des Landrats/der Landrätin sowie die Liste der Direktkandidaten und Direktkandidatinnen für die Kreistagswahl finden Sie hier:

https://www.rhein-sieg-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-wahlleitung/250715-Bekanntmachung-zugelassene-Wahlvorschlaege.pdf

Die Stadt Königswinter umfasst die Kreiswahlbezirke 27 (gemeinsam mit Bad Honnef), 29 und 30.

Weitere Anfragen zur Kreistagswahl und zur Wahl des Landrats/der Landrätin richten Sie bitte per E-Mail an:

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen dazu: https://www.im.nrw/themen/wahlen/wahlen/kommunalwahlen

Sie haben wie immer die Möglichkeit, entweder am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal zu wählen oder per Briefwahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Schließlich gibt es noch die Direktwahl als Sonderform der Briefwahl, bei der Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt entgegen­nehmen und dort in eigens eingerichteten Wahlkabinen wählen können.

Die Urnenwahllokale finden Sie hier zum Download.

Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins und Übersendung von Briefwahlunterlagen (Briefwahlanträge) können ab sofort schriftlich oder per E-Mail an gestellt werden. Die schriftlichen Anträge müssen den vollständigen Namen der antragstellenden Person, die Anschrift des Erstwohnsitzes und das Geburtsdatum enthalten und unterschrieben sein.

Ab dem 5. August 2025 kann unter diesem Link auch online ein Briefwahlantrag gestellt werden. Sobald die Wahlbenachrichtigungen versandt werden, geht dies auch über den auf dem Benachrichtigungsschreiben aufgedruckten personalisierten QR-Code.

Die Einberufungsschreiben für Wahlhelfende gehen in der 33. KW zur Post.

Sie können sich jederzeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer per E-Mail an registrieren lassen. Geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Adresse und Geburtsdatum an. Wir nehmen Sie in unseren Pool auf. Auch für die laufenden Vorbereitungen kann es sein, dass Wahlhelfende ausfallen und wir noch gerne auf Sie zukommen!

Folgende Präsenzschulungen für Wahlvorsteher bzw. Wahlvorsteherinnen und Schriftführer bzw. Schriftführerinnen finden im Rathaus Oberpleis im großen Besprechungsraum statt:

Wenn Sie in einem Wahllokal vor Ort (Urnenwahllokal) eingesetzt sind können Sie am 27. August um 18 Uhr oder am 4. September um 18 Uhr an der Schulung teilnehmen.

Wenn Sie am Wahltag zur Auszählung der Briefwahl in einem Briefwahllokal eingesetzt sind können Sie am 28. August um 18 Uhr oder am 9. September um 18 Uhr an der Schulung teilnehmen.

Bitte teilen Sie uns kurz per E-Mail an wahlhelfende@koenigswinter.de mit, welchen Termin Sie wahrnehmen werden.

Ein online-Schulungsportal finden Sie hier: https://wahlhelfer.kdvz.nrw/

Das Wahlamt der Stadt Königswinter wird wieder im Haus Bachem, Drachenfelsstr. 4, 53639 Königswinter-Altstadt, eingerichtet und ebenfalls ab dem 5. August 2025 geöffnet sein. Dort können Sie persönlich einen Briefwahlantrag stellen und die Briefwahlunterlagen entweder mitnehmen, um sie zu Hause in Ruhe auszufüllen, oder direkt in eigens dafür eingerichteten Wahlkabinen wählen.

Die Öffnungszeiten des Wahlamts:

montags bis freitags:                      9 Uhr bis 12.30 Uhr

montags bis mittwochs:            13.30 Uhr bis 16 Uhr

donnerstags:                               13.30 Uhr bis 17 Uhr

Sie erreichen das Wahlamt telefonisch unter den Rufnummern 02244/889-5010 und -5020 oder per E-Mail unter .

  • Wahlscheinanträge können online nur bis zum 8. September, 24 Uhr, gestellt werden, damit die Unterlagen noch rechtzeitig per Post bei Ihnen eingehen.

  • Persönlich können Wahlscheinanträge noch bis zum 12. September, 15 Uhr, im Wahlamt gestellt werden, bei plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, Sonntag, den 14. September 2025, 15 Uhr.

  • Der rote Wahlbriefumschlag mit Ihren Wahlunterlagen muss dem Wahlamt spätestens bis Sonntag, den 14. September 2025, 16 Uhr, vorliegen. Der rechtzeitige Einwurf in einen der Dienstbriefkästen der Stadt Königswinter (am Rathaus Altstadt, am Dienstgebäude Thomasberg oder am Rathaus Oberpleis) genügt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.