Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königswinter

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist eine vom Stadtrat gesetzte strategische Leitlinie für die nachhaltige Stadtentwicklung von Königswinter. Dabei hat der FNP eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Die Darstellung ausreichender Bauflächen als Teil der Daseinsvorsorge gehört somit zu seiner zentralen Aufgabe.

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung in den Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet dar. Dies schließt unbebaute und bereits bebaute Flächen ein. Aus dem Flächennutzungsplan kann zum Beispiel abgelesen werden, wo sich Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Wasserflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen oder Versorgungsflächen befinden bzw. wo nach dem Willen des Stadtrates unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben noch bauliche Entwicklungen grundsätzlich möglich sein sollen. Der Flächennutzungsplan ist also ein „Plan der Möglichkeiten“.

Der Flächennutzungsplan ist ausschließlich für den Stadtrat, die Stadtverwaltung, alle Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, verbindlich. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche öffentlichen Stellen einer einheitlichen Strategie folgen.

Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er entfaltet also keine unmittelbare Rechtswirkung für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Der FNP ist vielmehr ein „vorbereitender Bauleitplan“, das heißt, der Flächennutzungsplan regelt lediglich, wo beispielsweise ein neues Baugebiet entstehen könnte. Im Flächennutzungsplan wird aber nicht entschieden, ob und wann eine Fläche tatsächlich bebaut wird. Es wird auch nicht festgelegt, ob dort z.B. Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen.

Aus dem Flächennutzungsplan entwickelt die Stadt erst später, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, in räumlich abgegrenzten Teilbereichen für jedermann rechtsverbindliche städtebauliche Satzungen (insbesondere Bebauungspläne). Über die Aufstellung von Bebauungsplänen („verbindlicher Bauleitplan“) entscheidet der Stadtrat für jede Fläche in einem eigenständigen Verfahren, das im Baugesetzbuch geregelt ist.

Warum ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich?

Die städtebauliche Planung ist eine verpflichtende Selbstverwaltungsaufgabe. Die Stadt Königswinter muss daher Bauleitplanungen erstellen, „sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (vgl. § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch). Die Neuaufstellung ist aus folgenden Gründen notwendig:

  • Der derzeitige Flächennutzungsplan ist mehr als 50 Jahre als: Er wurde im Jahr 1974 wirksam.
  • Seither wurden mehr als 100 Verfahren zur Änderung bzw. Berichtigung eingeleitet, um den FNP punktuell an geänderte städtebauliche Entwicklungsvorstellungen anzupassen.
  • Die Grundzüge der Planung stammen aus den 1960er und 1970er Jahren. Die demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen sowie die fachplanerischen Vorgaben und Zielsetzungen haben sich grundlegend geändert. Der Klimawandel, der demografische und der wirtschaftliche Strukturwandel und ein Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur kennzeichnen diese Entwicklungen.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt in seiner Gesamtheit nicht mehr die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Königswinter dar und wird seiner Funktion als vorbereitender Bauleitplan und strategische Leitlinie der Stadtentwicklungspolitik nicht mehr gerecht. Am 24.06.2020 wurde daher das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

Wie läuft das förmliche Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ab?

Das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans richtet sich nach den §§ 2 bis 6 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach den ergänzenden Regelungen des Landesplanungsgesetzes NRW. Die einzelnen Handlungsschritte sind in der Verfahrensübersicht dargestellt.

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter hat am 24.06.2020 den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst (Aufstellungsbeschluss) und damit das Verfahren gestartet.

Um den Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu beschleunigen und eine enge Abstimmung zwischen Verwaltung und Politik zu gewährleisten, wurde eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe (AG FNP) eingerichtet. Diese tagt öffentlich.

Was wurde bereits erledigt?

Zentrale Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist es, die Vielzahl der öffentlichen und privaten Belange zu bündeln und miteinander in Einklang zu bringen, um eine möglichst ausgewogene und sachgerechte Stadtentwicklung zu erreichen. Daher wurde bereits im Vorfeld des formellen Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) in der Stadtgesellschaft intensiv über ein Leitbild für die Entwicklung von Königswinter diskutiert. Es fanden insgesamt sechs Bürgerinformationsveranstaltungen statt, auf denen die Stärken und Schwächen der sieben Planungsräume, aber auch Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zu konkreten Flächen, Leitbild, Zielen und Maßnahmen entwickelt wurden. So sind viele der im FNP-Vorentwurf dargestellten potenziellen Bauflächen bereits im ISEK-Prozess diskutiert und bewertet worden.

In der Folge des ISEK-Prozesses wurden vom Stadtrat und seinen Ausschüssen auch verschiedene wichtige Entscheidungen zur weiteren Stadtentwicklung getroffen (z.B. Beschlüsse zum Klimaschutz, Baulandmodell, Regionalplan, Wohnungsbaupolitische Ziele usw.) oder konkrete Planungen angestoßen.

Die Verwaltung hat zudem wichtige planerische Grundlagen für den FNP-Prozess erarbeitet (z.B. Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung, Erhebung der Bauflächen im Bestand einschließlich Baulücken, Bewertung der Potenzialflächen, Digitalisierung der Planzeichnung usw.).

Viele verschiedene übergeordnete Planungen, Konzepte und Fachplanungen wurden und werden parallel erarbeitet und bei der Aufstellung des FNP berücksichtigt, sowie sie Vorgaben oder Zielaussagen treffen, die auf der Maßstabsebene des FNP relevant sind, z.B. Standorte, Trassen oder Flächen, die für bestimmte Zwecke planerisch gesichert werden sollen. Beispiele sind:

  • der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
  • der Fachbeitrag Wohnen und Demografie,
  • das Gewerbeflächenkonzept,
  • der Schulentwicklungsplan,
  • der Brandschutzbedarfsplan u.a.

Insbesondere der Fachbeitrag Wohnen und Demografie, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept aber auch der Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurden als wesentliche Grundlage für die den Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes herangezogen. Sie enthalten zentrale Zielaussagen für die Entwicklung der Stadt.

Was steht derzeit an und wie geht es weiter?

Am 14. Oktober 2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) dem Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. In der Zeit vom 4. November 2026 bis 4. Januar 2027 haben die Bürgerinnen und Bürger rund 2 Monate Gelegenheit sich über den Vorentwurf zu informieren und zu diesem zu äußern. Weitere Informationen zur frühzeitigen Beteiligung finden Sie ab dem 24. Oktober 2026 hier.

Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Äußerungen und Anregungen von der Verwaltung ausgewertet und in der AG Flächennutzungsplan und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) öffentlich beraten.

Auf Basis der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wird auch der weitere Untersuchungsumfang insbesondere des Umweltberichts sowie ggf. erforderlicher weiterer Fachgutachten (z.B. Fachbeitrag Landwirtschaft) festgelegt. Zudem wird der Flächenpool nochmals überprüft. Nach Erstellung des Umweltberichts und weiterer Fachgutachten erarbeitet die Verwaltung den Entwurf des Flächennutzungsplanes. Stimmt der ASUK dem Entwurf zu, wird dieser veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann erneut Gelegenheit sich an der Planung zu beteiligen.