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Abwasserwerk

Bei dem „Abwasserwerk“ handelt es sich um Stabstelle, die dem Geschäftsbereich „Tief- und Straßenbau“ zugeordnet ist. Das Abwasserwerk hat faktisch kein Personal, jedoch einen Betriebsleiter und eine Vertretung. Die Aufgaben selbst werden von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs wahrgenommen.

Das Abwasserwerk ist zuständig für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserableitung und Abwasserreinigung, hierzu gehört auch der Betrieb des Zentralklärwerks in Königswinter – Oberdollendorf. Zu diesem Zweck führt das Abwasserwerk z.B. auch einen eigenen Wirtschaftsplan, der nicht mit dem Haushaltsplan der Stadt vermischt ist.

Nachfolgend einige Beispiele für Verwaltungsaufgaben, die in Zuständigkeit des Abwasserwerkes fallen:


Weitere Informationen:

I.  Ortsrecht / Satzungen
Satzungen dienen als Rechtsgrundlage für die Entscheidungen der Verwaltung. Alle Satzungen des Abwasserwerkes der Stadt Königswinter finden Sie hier unter Punkt 8 (Wirtschaft und Verkehr).

II.  Formulare, Hinweis- und Merkblätter  –  finden Sie auf dem Formularserver

07.07.2022
Aktuelle Informationen zur Abwassergebührenkalkulation in NRW nach dem Urteil des OVG Münster finden Sie hier.