Grundsteuer

Stadt Königswinter versendet Abgabenbescheide für Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren

Die Stadt Königswinter wird die Abgabenbescheide für die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren als Mehrjahresbescheide voraussichtlich am 14. Februar 2025 versenden. Die erste Fälligkeit der Bescheide ist am 18. März 2025.

Die Stadt bittet darum, von Zahlungen auf Basis der Vorjahresbescheide zum 15. Februar 2025 abzusehen, da diese Werte seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig sind. Insbesondere bei bestehenden Daueraufträgen wird empfohlen, die neuen Bescheide abzuwarten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Hintergrund zur Neubewertung der Grundsteuer

Die bisherige Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken wurde durch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Infolgedessen wurden neue gesetzliche Regelungen zur Grundsteuer eingeführt, die eine Neubewertung aller Grundstücke durch die Finanzämter erforderlich machten. Diese Neubewertung bildet die Grundlage für die Grundsteuererhebung ab dem 1. Januar 2025.

Hebesätze und Steueraufkommen in Königswinter

Die Stadt Königswinter verfolgt mit der Neubewertung keine Erhöhung des Gesamtsteueraufkommens. Die vom Ministerium für Finanzen ermittelten aufkommensneutralen Hebesätze wurden vom Stadtrat in der Sitzung am 9. Dezember 2024 beschlossen und lauten:

Grundsteuer A: 358 v.H. (bisher 300 v.H.)

Grundsteuer B: 664 v.H. (bisher 690 v.H.)

Wichtig zu beachten ist, dass die angestrebte Aufkommensneutralität sich auf die Gesamtheit der Steuerpflichtigen bezieht. Individuell können sich durch die Neubewertung der Grundstücke jedoch Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten ergeben.

Berechnung der neuen Grundsteuer

Die Grundsteuer wird durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem vom Stadtrat beschlossenen Hebesatz berechnet. Der Grundsteuermessbetrag wiederum ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl.

Die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag wurden durch das Finanzamt Sankt Augustin erlassen und den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bereits zugestellt. Die Stadt Königswinter ist gesetzlich verpflichtet, den vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbetrag für die Berechnung der Grundsteuer zu verwenden. Die Stadt hat auf diese Werte keinen Einfluss.

Rückfragen und Kontakt

Bei Rückfragen oder Einwendungen zum Grundsteuermessbetrag wenden sich Steuerpflichtige bitte direkt an das zuständige Finanzamt:

Finanzamt Sankt Augustin Hubert-Minz-Str. 1053757 Sankt Augustin, Grundsteuer-Hotline: 02241 242-1959 oder die auf dem jeweiligen Bescheid angegebenen Kontaktdaten.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Webseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter: www.grundsteuer.nrw.de.

 

30.01.2025