Reisepass
Leistungsbeschreibung
Reisepass/ Expressreisepass/ ePass
ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“, also für einen Reisepass, in dem zusätzlich auf einem in der Passdecke eingebrachten Speicherchip, bestimmte Personen und Pass bezogene und biometrische Daten gespeichert sind.
Wenn Sie Ihren Reisepass besonders schnell benötigen, können wir für Sie einen Expresspass beantragen, der nach 3-4 Arbeitstagen fertiggestellt ist.
Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses überhaupt möglich. Dieser gilt nicht für jedes Reiseland.
Benötigte Unterlagen: Buchungsunterlagen.
Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten Sie bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Falls Sie sehr viele Länder bereisen, kann auch ein Reisepass ausgestellt werden, der 48 Seiten für Visavermerke enthält.
Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen zu Kindereinträge im Reisepass der Eltern. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beantragung eines Reisepasses
- das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden)
- bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung bzw. wenn Unklarheiten über die Namensführung, das Geburtsdatum oder den -ort bestehen, ist zusätzlich die Vorlage der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. ein Auszug aus dem Familienbuch erforderlich
- im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden (z.B. Staatsangehörigkeitsnachweis) notwendig werden.
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) (Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei www.epass.de)
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:
- persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Kinderausweis, Kinderreisepass sofern vorhanden oder eine Geburtsurkunde, die das das Standesamt des Geburtsortes ausstellt
- Größe und Augenfarbe des Kindes
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) (Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei www.epass.de)
- wenn beide Elternteile zusammen leben ist grundsätzlich die Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Vorlage der gültigen Ausweise erforderlich. Es genügt, wenn ein Elternteil bei der Antragstellung mit anwesend ist, sich ausweist und vom anderen Elternteil spätestens bei der Abholung eine Vollmacht vorlegt.
- Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, obliegt dem Elternteil das alleinige Antragsrecht. Hierüber ist der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorzulegen.
- Wenn Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt leben, ist allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, antragsberechtigt. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nur dann nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
- Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss
Welche Gebühren fallen an?
- Ausstellung eines Reisepasses bis zum 24. Lebensjahr, 6 Jahre gültig 37,50 Euro
- Ausstellung eines Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr, 10 Jahre gültig 70 Euro
- Expresspass: zusätzlich 32 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Wenn Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt, erhalten Sie eine Benachrichtigungskarte. Auf der Rückseite der Karte können Sie jemanden bevollmächtigen, den Ausweis für Sie abzuholen. Diese Vollmacht können Sie auch formlos erstellen.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise zur Biometrieerfassung im Reisepass
Seit dem 1.11.2007 gelten für den Reisepass folgende Bestimmungen:
- Erfassung von Fingerabdrücken zur Speicherung in einem Chip im Reisepass (in der Regel die Zeigefinger beider Hände). Die Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke ist NICHT möglich.
- Speicherung des Passbildes im Chip des Reisepasses
- Kinder können nicht mehr in den Reisepass eingetragen werden.
Eine Bezahlung mit EC-Karte ist möglich.
Vorstand; Vorsitz: Bürgermeister - Bürgerdienste und Standesamt (130) – Servicebereich
Öffnungszeiten
Bürgerbüro im Rathaus Königswinter-Oberpleis:
Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 14 Uhr bis 18 Uhr/ Vormittags geschlossen
Fr: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bürgerbüro im Rathaus Königswinter-Altstadt:
Mo, Di, Mi: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Do: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr: geschlossen
Standesamt:
Mo bis Fr 08:30 Uhr bis 10.30 Uhr
Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Drachenfelsstraße 6
53639Königswinter
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- Standesamt
- E-Mail:
- Bürgerbüros
Mitarbeitende
HerrSamFaßbender
Dollendorfer Str. 3953639Königswinter
- Telefon:
- 02244 889-277
- E-Mail:
- sam.fassbender@koenigswinter.de
- Raum:
- 003
FrauAntoniaFuhr
Drachenfelsstraße 9-1153639Königswinter
- Telefon:
- 02244 889-389
- E-Mail:
- antonia.fuhr@koengswinter.de
FrauIlonaLimper
Dollendorfer Str. 3953639Königswinter
- Telefon:
- 02244 889-279
- E-Mail:
- ilona.limper@koenigswinter.de
- Raum:
- 003
HerrOliverNünne
Drachenfelsstraße 9-1153639Königswinter
- Telefon:
- 02244 899-388
- E-Mail:
- oliver.nuenne@koenigswinter.de
- Raum:
- 004
FrauMeikeSimon
Drachenfelsstraße 9-1153639Königswinter
- Telefon:
- 02244 889-387
- E-Mail:
- meike.simon@koenigswinter.de
- Raum:
- 004