Im Sterbefall - die Friedhofsverwaltung ist für Sie da

Die Friedhofsverwaltung ist auf der Grundlage der Friedhofs- und Gebührensatzung der Stadt Königswinter für alle mit einer Erdbestattung/Urnenbeisetzung zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig. Hier erfolgt sowohl die Beratung der Kunden und Ratsuchenden, als auch die Vergabe und Überwachung der Grabstätten und Nutzungsrechte.

Ebenso gehört die Vergabe von Terminen für Trauerfeiern und Bestattungen/Beisetzungen sowie Termine zur Durchführung der Grabbereitungsarbeiten zu ihren Aufgaben.

Nachfolgend finden Sie die benötigten Anträge und Formulare für eine Bestattung. Außerdem den umfangreichen Friedhofswegweiser mit Informationen zu den bestattungsformen, Friedhöfen im Stadtgebiet, Gebühren und Ansprechpersonen. Der Online-Friedhofsführer befindet sich derzeit in Bearbeitung, so dass die Inhalt nach und nach ergänzt werden.

Er kann als hier als PDF-Datei heruntergeladen werden

Friedhofswegweiser der Stadt Königswinter: Ein Wegweiser im Trauerfall

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


der Verlust eines Menschen bedeutet eine schwere Zeit, die uns alle betrifft. Um Ihnen in dieser schwierigen Phase eine Unterstützung zu bieten, haben wir einige wichtige Informationen und Angebote zusammengestellt, die Ihnen bei der Organisation und Pflege einer Grabstätte sowie bei der persönlichen Trauerarbeit helfen können.

Auch an jene, die sich frühzeitig mit dem Thema der Bestattung und Vorsorge auseinandersetzen möchten, richtet sich dieser Wegweiser. Sich im Vorfeld Gedanken über die Bestattungsform und letzte Wünsche zu machen, kann den Angehörigen eine große Entlastung sein und ermöglicht einen Abschied in Frieden und Würde.

Ich hoffe, dass dieser Wegweiser Ihnen wertvolle Hilfe und Orientierung bietet. Unsere Friedhöfe sind Orte des Erinnerns und der Ruhe – mögen sie Ihnen Kraft und Trost in Ihrer Trauerzeit schenken.

Mit den besten Wünschen,
Ihr Bürgermeister
Lutz Wagner

Der Friedhof – ein Ort an dem Trauer ­gelebt wird. An dem die Verbundenheit mit dem Verstorbenen in der Wahl der Grabstätte, der Gestaltung und der ­Pflege des Grabes Ausdruck findet. ­Menschen verbringen wertvolle Stunden an den Gräbern, innere Gespräche werden mit dem Verstorbenen geführt, Gefühle und Erinnerungen werden wieder lebendig. Der Toten gedenken und sie ehren gibt Trauernden Kraft für ihr Leben, weil sie in positiver Weise mit ihren Wurzeln ­verbunden bleiben.

Der Tod ist ein Thema, über das man nicht gerne spricht, obwohl alle wissen, dass es sich um ein ganz natürliches ­Ereignis handelt.

Der Tod gehört zum Leben.

Wenn ein Angehöriger gestorben ist, geht es für die Trauernden um weit mehr als die Auswahl der richtigen Beerdigungsform. Eine würdige Verabschiedung soll die Liebe und Achtung zum Ausdruck bringen, die den Verstorbenen entgegengebracht werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über die Art der Beerdigung zu machen.

Trauernden Hinterbliebenen gibt man so die Möglichkeit, friedlich und harmonisch Abschied von den Verstorbenen
zu nehmen.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, ist das natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen ein Schock ist und es schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, muss nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden. Dieser stellt den Tod offiziell fest und bestätigt ihn anhand eines Totenscheins. Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim ein, veranlasst die Einrichtung die Benachrichtigung des Arztes und die Ausstellung des Totenscheins. Bei einem Unfall stellt der Notarzt den Totenschein aus.

Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument für die Beurkundung des Sterbefalles und die Ausstellung der Sterbeurkunde.

Hierfür obliegt die Zuständigkeit bei dem Standesamt am Sterbeort.

Die Sterbeurkunde wird unter anderem zur Vorlage bei verschiedenen Behörden und Institutionen benötigt. Um einen Sterbefall zu beurkunden, werden folgende Unterlagen nebst dem Totenschein und dem Nachweis des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person benötigt:

Benötigte Unterlagen für die Sterbeurkunde

Ledige:

• Geburtsurkunde der verstorbenen Person
• Personalausweis

Verheiratete:
• Geburtsurkunde der verstorbenen Person
• Ehe- bzw. Lebens­partnerschaftsurkunde
• Personalausweis

Geschiedene:
• Ehe- bzw. Lebens­partnerschaftsurkunde
• Scheidungsurkunde
• Personalausweis

Verwitwete:
• Ehe- bzw. Lebens­partnerschaftsurkunde
• Sterbeurkunde oder Todeserklärung des bereits ­verstorbenen Ehegatten
• Personalausweis
Weitere Unterlagen, die evtl. benötigt werden
•  Todesbescheinigung/Leichenschauschein bei Überführung
•  Personalausweis der meldenden Person zur Beurkundung
•  Krankenkassen-/Krankenversicherungsunterlagen
•  Rentenversicherungsnummer/Rentenanpassungsmitteilung
•  Bestattungsvorsorgevertrag
•  Mitgliedsbücher von Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden (evtl. wird Sterbegeld gezahlt)
•  Testament, Grabdokumente
Woran ist außerdem möglicherweise zu denken?
•  Sterbefall beim Arbeitgeber melden
•  Erbschein beantragen
•  Wohnung kündigen, Übergabe regeln
•  Zeitung und Telefon abbestellen
•  Kfz-Versicherungen ab- oder ummelden
•  Diverse Versicherungen kündigen
•  Post umbestellen
•  Daueraufträge bei Banken ändern bzw. Bankkonto auflösen
•  Fälligkeiten von Terminzahlungen prüfen
•  Vereinsmitgliedschaften kündigen
•  Kündigungen wie z.B. Gas, Strom, Wasser etc.

…dies ist nur eine Auswahl von Aufgaben, die bei einem Sterbefall von den Hinter­bliebenen kurzfristig erledigt und entschieden werden müssen.
Daher ist es beruhigend zu wissen, dass Ihnen ein Bestattungsunternehmen und die Friedhofsverwaltung hilfreich und qualifiziert zur Seite stehen.

Die Friedhofsverwaltung ist auf der Grundlage der Friedhofs- und Gebührensatzung der Stadt Königswinter für alle mit einer Erdbestattung/Urnenbei­setzung zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig. Hier erfolgt sowohl die Beratung der Kunden und Ratsuchenden, als auch die Vergabe und Überwachung der Grabstätten und Nutzungsrechte.

Ebenso gehört die Vergabe von ­Terminen für Trauerfeiern und Bestattungen/­Beisetzungen sowie Termine zur Durchführung der Grabbereitungsarbeiten zu ihren Aufgaben.

Ihre Kontaktpersonen in der Friedhofsverwaltung erreichen Sie unter den Rufnummern 02244/889-193 und -194 oder per E-Mail unter .

Gehörte die verstorbene Person einer christlichen Glaubensgemeinschaft an, findet in der Regel in einer Kirche ein Gottesdienst statt, in deren Umfeld sich meist auch der Friedhof befindet. Der Sarg oder die Urne kann entweder in der Kirche oder der städtischen Friedhofs­kapelle aufgebahrt werden.

Katholische Christen können bei der ­Gottesdienstform zwischen einer Mess­feier (auch Requiem oder Exequien genannt) oder einem Wortgottesdienst wählen.

Der Zeitpunkt und die Form des Gottesdienstes und der meist anschließenden Erdbestattung oder Urnenbeisetzung, kann entweder direkt mit dem jeweiligen Pfarramt oder über ein Bestattungsunternehmen immer in Verbindung mit der Friedhofsverwaltung vereinbart werden. Im Trauergespräch zwischen Seelsorgerin oder Seelsorger und Angehörigen kann auch der Ablauf und die Gestaltung des Gottesdienstes besprochen und persönliche Wünsche eingebracht werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarrämter/Gemeindebüros stehen Ihnen bei Fragen zur Bestattung oder Beisetzung ebenso hilfreich zur Seite wie im Bereich der Seelsorge.

Sie erreichen dazu die Pfarrämter der katholischen Kirchengemeinden
• im Seelsorgebereich Königswinter-Tal, Petersbergstraße 14,
53639 Königswinter (für die Pfarrgemeinden St. Remigius ­Königswinter,
St. Michael Niederdollendorf und St. Laurentius Oberdollendorf)
unter der Sammelnummer Tel.: 02223/9240-0

• im Seelsorgebereich Königswinter – Am Oelberg
– Oberpleis St. Pankratius, Siegburger Str. 10, Tel.: 02244/2231
– Stieldorf St. Margareta, An der Passionshalle 6, Tel.: 02244/2376
– Thomasberg St. Joseph, Am Kirchplatz 15 und
– Heisterbacherrott St. Judas Thaddäus, Tel.: 02244/2478
– Ittenbach Zur Schmerzhaften Mutter, Kirchstraße 21a, Tel.: 02223/21882
– Eudenbach St. Mariä Himmelfahrt, Eudenbacher Str. 109, Tel.: 02244/2352

Sie erreichen dazu die Pfarrämter der evangelischen Kirchengemeinden
• die Gemeindebüros der Evangelischen Kirchengemeinde
Oberkassel-Königswinter im Talbereich, Kinkelstraße 2, 53227 Bonn-Oberkassel (für die Christuskirche in Königswinter, die ev. Kirche Niederdollendorf
einschließlich Oberdollendorf) unter Tel: 0228/441155

die Evangelische Kirchengemeinde Siebengebirge im Bergbereich,
(für Oberpleis einschließlich Eudenbach, Ittenbach, Stieldorf und
Heisterbacherrott, einschließlich Thomasberg)
– Kirchengemeindebüro zentral: Ittenbacher Straße 42, 53639 Königswinter
– Ev. Kirche Oberpleis, Ittenbacher Straße 42, Tel.: 02244/2357
– Auferstehungskirche Ittenbach, Kantering 11, Tel.: 02244/2357
– Emmauskirche Heisterbacherrott, Dollendorfer Straße 399, Tel.: 02244/5378
– Ev. Kirche Stieldorf, Oelinghovener Straße 38a, Tel.: 02244/3277

Wer seelsorgerischen Beistand in Form der Begleitung der sterbenden Person und den nächsten Angehörigen wünscht, kann jederzeit eine Seelsorgerin oder einen Seel­sorger hinzuziehen. Auch für weitere trauernde Angehörige stehen die Geistlichen zur Verfügung, z.B. wenn ein Angehöriger gerade verstorben ist und ein gemeinsames Gebet mit Segnung des Verstorbenen gewünscht wird.

Ebenso steht der „Ökumenische Hospizdienst Königswinter e.V.“ begleitend einer sterbenden Person und den Angehörigen zur Seite.

Der Seelsorger der katholischen Kirchengemeinde im Seelsorgebereich
Königswinter-Tal und Am Oelberg
• Pfarrer Markus Hoitz Tel.: 02244/2231
Er leitet das Pastoralteam der Seelsorgerinnen
und Seelsorger. Die priesterliche Notbereitschaft
ist unter der Nummer 0151 58705779 erreichbar.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger der evangelischen Kirchengemeinde
Oberkassel– Königswinter im Talbereich
• Pfarrerin Dr. Anne Kathrin Quaas Tel: 02223/9056355
•  Pfarrerin Sophia Döllscher Tel: 0228/441341

Seelsorgerinnen und Seelsorger der evangelischen Kirchengemeinde
im Bergbereich
•  Pfarrer Arndt Klemp-Kindermann Tel.: 02223/2959996
(für Oberpleis einschließlich Eudenbach und Ittenbach)

•  Pfarrerin Ute Krüger Tel.: 02244/7624
(für Stieldorf)

•  Pfarrerin Janina Haufe Tel.: 02244/9378242
(für Heisterbacherrott einschließlich Thomasberg)

Nach dem Tod eines Angehörigen führt der erste Weg der Hinterbliebenen in der ­Regel zu einem Bestattungsunternehmen. Er berät die Angehörigen und hilft, die Vorbereitungen für die ­Beerdigung zu treffen. Seine Leistungen sind unter anderem die Erledigung von ­Behördengängen, Beratungen bei der Sarg- bzw. Urnenauswahl, Überführung des Verstobenen zum Friedhof, Vereinbarung eines Termins für die Beerdigung, Organisation der Trauerfeier, Dekoration von Sarg bzw. Urne und der Trauerhalle.
Viele Bestattungsunternehmen bieten Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig einen Vorsorge­vertrag abzuschließen.

Im Stadtgebiet tätige Bestattungsunternehmen:

Bestattungshaus Becker GmbH
Drachenburgstr. 81- 83
53179 Bonn
Tel.: 0228/342961 • Fax: 0228/349268
Mail: h.becker@bestattungshaus-becker.de
Web: www.bestattungshaus-becker.de


Bestattungen Dirk R. Bellinghausen
Dollendorfer Straße 36
53639 Königswinter
Tel.: 02244/2445 und 02244/9181-0
Mail:
Web: www.bellinghausen.biz


Bestattungshaus Dahs-Berges
Siegburger Straße 18
53639 Königswinter-Oberpleis
Tel.: 02244/4585 und 02241/8442780
Mail:
Web: www.bestattungshaus-berges.de 


Busse-Kümpel Bestattungen Hennef
Königstr. 2a
53773 Hennef
Tel.: 02242/909150 • Fax: 02242/8742267
Mail:
Web: www.bestattungshilfe-hennef.de


Beueler Bestattungshaus Gottfried Büchel III KG
Konrad-Adenauer-Platz 18
53225 Bonn
Tel.: 0228/975810 • Fax: 0228/9758118
Mail:
Web: www.bestatter-buechel-bonn.de 


Glitsch•Necke Bestattungen GmbH
Beethovenallee 8-12
53173 Bonn
Tel.: 0228/363119 • Fax: 0228/363542
Mail:
Web: www.glitsch-necke-bestattungen.de


Bestattungen Hardt
Langemarckstraße 5
53227 Bonn–Oberkassel
Tel.: 0228/441812 • Fax: 0228 9449393
Mail:
Web: www.hardt-bestattungen.de


Bestattungshaus Hebenstreit & Kentrup GmbH
August-Bier-Str. 33
53129 Bonn
Tel.: 0228/911820 • Fax: 0228/911821
Mail:
Web: www.abschiednehmen.de


Bestattungshaus Horn GmbH
Hoholzstraße 34-36
53229 Bonn-Hoholz
Tel.: 0228/481560
Mail:
Web: www.horn-bonn.de


Bestattungen JAKOBS
Kirchstraße 34
53227 Bonn-Küdinghoven
Tel.: 0228/442134 • Fax: 0228/442549
Mail:
Web: www.jakobs-bestattungen.de


Kentrup Bestattungshaus Inhaberin Christiane Kentrup
Römlinghovener Straße 2
53639 Königswinter –Oberdollendorf
Tel.: 02223/911 970
Mail:
Web: www.kentrup-bestattungshaus.de


Joachim Mühlhöfer & Sohn GmbH & Co. KG
Scheurener Str. 10
53572 Unkel
Tel.: 02224/4106 • Fax: 02224/4105
Mail:
Web: www.muehlhoefer-bestattungen.de


Bestattungshaus Müller Inhaber Stephan Müller
Kucksteinstraße 46
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224/900690 • Fax: 02224/900691
Mail: info@bestattungen-badhonnef.de
Web: www.bestattungshaus-mueller-badhonnef.de


Bestattungen Wolfgang Otto
Wiesenstraße 26
53639 Königswinter
Tel.: 02244/6336
Mail: info@tischlerotto.de
Web: www.tischlerotto.de


Bestattungen Prinz GmbH
Drieschweg 44
Hauptstraße 24 (Filialbüro)
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224/94400
Mail: info@prinz-bestattungen.de
Web: www.prinz-bestattungen.de 


Bestattungshaus Weisweiler
Burgstraße 13 – 15
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241/921440
Mail: info@bestattungshaus-klant.de
Web: www.bestattungshaus-klant.de


Bestattungshaus Udo Wintersberg
Erzstraße 18
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224/972060 • Fax: 02224/972061
Mail: wintersbergbestattungen@t-online.de
Web: www.wintersbergbestattungen.de


Bestattungshaus Wirz
Familienunternehmen seit 1901
Hauptstraße 116
53639 Königswinter 
Tel.: 02223/22273 und 02223/22264
Fax: 02223 279791
Mail: info@bestattungshaus-wirz.de
Web: www.bestattungshaus-wirz.de


Im Stadtgebiet tätige Tierbestatterin:
 

Tierbestatterin Ricarda Jankowski
Bönnschenhof 1
53639 Königswinter
Tel.: 02244/1877
Mobil: 0171 8578981
Mail: info@boennschenhof.de
Web: www.tierbestattung-boennschenhof.de

Frau Jankowski ist Kontaktperson für die Kremierung eines Heimtieres.

Sie ist bei einer Gedenk- und Begräbnisstätte für die Beerdigung von Mensch und Tier neben einem Bestattungsunternehmen für die Humanbeerdigung zu kontaktieren.


 

 

 





 

 

Im Stadtgebiet Königswinter können Sie je nach Friedhof zwischen verschiedenen Beerdigungsformen (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) wählen.

Für eine Erdbestattung ohne Sarg bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch den Friedhofsträger; diese wird nur in Einzelfällen gewährt.

In den folgenden Seiten finden Sie ­Erklärungen zu den verschiedenen Bestattungs- und Beisetzungsmöglichkeiten.

Übersicht Beerdigungsformen

• Erdbestattungen
• Erdreihengrabstätten
• Erdwahlgrabstätten
• Erdwahlgrabstätten für Mensch und Tier
• Erdtiefenwahlgrabstätten
• pflegefreie Erdreihengrabstätten
• Grabkammern
• Grabkeller
• Gedenk- und Begräbnisstätte für Sternenkinder
• Kindergrabstätten
• Urnenbeisetzungen
• Urnenreihengrabstätten
• Urnenwahlgrabstätten
• Urnenwahlgrabstätten für Mensch und Tier
• Anonyme Urnenreihengrabstätten
• Pflegefreie Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten
• Aschestreustätten
• Pflegefreie Denkmalgrabstätten als Urnengemeinschaftsgrabstätten
• Baumgrabstätten
• Urnenhaingrabstätten
• Kolumbarien
Erdreihengrabstätten

Dies sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen im Sarg, die in der Regel der Reihe nach belegt werden. Die Angehörigen haben daher grundsätzlich keine Möglichkeit, die Lage und Größe des Grabes selbst zu bestimmen. Es darf jeweils nur eine Bestattung vorgenommen werden. Die Ruhezeit für Erwachsene beträgt 25 Jahre, für Kinder (bis zum 5. Lebensjahr) 20 Jahre. Die Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Das Grab hat eine Größe von 1,20 m x 2,20 m.

Gebühren
Die Gebühren der Nutzungszeit für ein Erwachsenengrab (25 Jahre) betragen 1.460 EUR, die Bestattungsgebühr beträgt 610 EUR.
Für eine Kinderreihengrabstätte (bis zum 5. Lebensjahr) mit der Nutzungszeit von 20 Jahren beträgt die Gebühr 240 EUR. Die Gebühren für eine Reihengrabstätte für ­Sternenkinder in einem Urnengrabfeld betragen je nach Wahl der Nutzungszeit 110 EUR (anonym),
170 EUR (für 12 Jahre) und 190 EUR (für 15 Jahre). Die Bestattungsgebühr beträgt 160 EUR (anonym), ansonsten 280 EUR.

Erdwahlgrabstätten

Entscheidet man sich für ein Wahlgrab, so kann die Lage des Grabes in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung selbst gewählt werden. Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen im Sarg, die als ein- oder mehrstellige Grabstätten, auf dem Friedhof in Niederdollendorf als Einfach oder Tiefengräber vergeben werden. In einem Einfachgrab kann ein Verstorbener, in einem Tiefengrab können zwei Verstorbene übereinander bestattet werden. Neben der Erdbestattung können bis zu vier Urnen beigesetzt werden, für die eine Zusatzbelegungsgebühr erhoben wird. Das Nutzungsrecht wird für 25 bzw. 30 Jahre je nach ­Grabart erteilt und kann durch die nutzungsberechtigte Person nach Ablauf wiedererworben oder zum Erhalt einer Grabstätte reserviert werden. Nutzungsberechtigte haben jede Änderung, z.B. ihre Anschrift etc. dem Friedhofsträger – Friedhofsverwaltung – mitzuteilen.

Gebühren
Die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte (auch vorzeitig auf Antrag möglich) betragen:
2.630 EUR je Einzelwahlgrab (für 30 Jahre) und 3.950 EUR je Erdtiefengrab (für 25 Jahre).
Die Reservierungsgebühr zum Erhalt beträgt pro Jahr 80 EUR.
Die Bestattungsgebühr beträgt 730 EUR, bei einer Tieflegung (1. Belegung) 790 EUR.
Die Zusatzbelegung je Urne beträgt 680 EUR. 

Die zu wahrenden Ruhezeiten einer erdbestatten Person betragen je nach Friedhof 25 bzw. 30 Jahre.

Erdwahlgrabstätten für Mensch und Tier

Erdwahlgrabstätten für Mensch und Tier sind Grabstätten, die sich in gesondert ausgewiesenen Flächen auf dem Friedhof Stieldorf und dem Waldfriedhof befinden. Auf Antrag wird ein Nutzungsrecht gegen entsprechende Gebühr verliehen.

Die Grabbeigabe eines kremierten Heimtieres kann nach der Humanbestattung – beim Schließen der Grabstätte (Gebühr 40 EUR) oder nachträglich (Gebühr 240 EUR) erfolgen.

Die Friedhofsverwaltung bietet mit dieser Grabart eine Gedenk- und Begräbnisstätte, in der eine verstorbene Person mit ihrem zu Lebzeiten vertrauten Weggefährten gemeinsam beerdigt werden kann.

Die Tierbestatterin holt das verstorbene Tier zu Hause oder bei dem behandelnden Tierarzt ab und überführt es zur Kremierung in das nächstgelegene Tierkrematorium OSIRIS nach Polch bei Koblenz.

Gebühren
Die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte (auch vorzeitig auf Antrag möglich) betragen:
2.630 EUR je Einzelwahlgrab (für 30 Jahre) und 3.950 EUR je Erdtiefengrab (für 25 Jahre).
Die Reservierungsgebühr zum Erhalt beträgt pro Jahr 80 EUR.
Die Bestattungsgebühr beträgt 730 EUR, bei einer Tieflegung (1. Belegung) 790 EUR.
Die Zusatzbelegung je Urne beträgt 680 EUR. 
Die zu wahrenden Ruhezeiten einer erdbestatten Person betragen je nach Friedhof 25 bzw. 30 Jahre.

Pflegefreie Erdreihengrabstätten

Auf einer pflegefreien Erdreihengrabstätte wird nach erfolgter Erdbestattung Rasen gesät. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Grabplatte als Gedenkstein in der Größe 0,65m x 0,65m auf das Grab legen zu lassen. Das Grab hat keine Einfassung.

Die Grabpflege erfolgt durch den Friedhofs­träger. Die Möglichkeit einer Erdbestattung in einer pflegefreien Erdreihengrabstätte besteht nur auf dem Waldfriedhof. Die Nutzungszeit an dieser Grabstätte kann nicht verlängert werden.

Gebühren
Die Gebühren für eine pflegefreie Erdreihengrabstätte betragen 1.850 EUR (für 25 Jahre). 
Hinzu kommt die Bestattungsgebühr von 610 EUR.
Die Grabplatte ist bei einem Steinmetzunternehmen zu beauftragen.

Grabkammern

Grabkammern sind auf einem Friedhofsfeld eingebaute aneinanderhängende Kammern aus Fertigbetonteilen, die über eine spezielle Lüftung verfügen. Grabkammern gibt es als Reihen- und Familiengrabkammern.

Die Erdbestattung in einer Grabkammer ist nur auf dem Friedhof Thomasberg möglich. Urnenbeisetzungen in Grabkammern sind nicht zulässig.

Die Nutzungszeit beträgt bei einer Reihengrabkammer (1 Sarg) entsprechend der zu wahrenden Ruhezeit 12 Jahre, bei einer Familiengrabkammer (2 Särge übereinander) beim erstmaligen Graberwerb 15 Jahre (Ruhezeit 12 Jahre).

Das Nutzungsrecht an einer Familiengrabkammer kann wiedererworben werden oder auf Antrag auch vorzeitig erworben werden, bei einer Reihengrabkammer nicht.

Gebühren
Die Gebührensätze für die Nutzungszeit betragen 990 EUR je Reihengrabkammer und 2.410 EUR je Familiengrabkammer
Die Bestattungsgebühr beträgt 520 EUR.

Grabkeller

Grabkeller sind unterirdisch gemauerte Grabstätten (Erdwahlgrabstätten) von unterschiedlicher Größe. Gemauerte Grabstätten oder Gruften bieten in der Regel Platz für die Bestattung mehrerer Verstorbener. Diese werden in dem Grabkeller in einem luftdicht verschlossenen Sarg bestattet. Dieser ist nicht wie bei einer Erdbestattung von Erde umgeben, sondern steht in einer Art Hohlraum. Der Begriff Familiengruft wurde in früheren Zeiten geprägt, als sich überwiegend adelige Familien in familieneigenen Gruften bestatten ließen. Noch heute existieren viele solcher historischen Gruften auf dem Friedhof „Am Palastweiher“.

Die Errichtung neuer Grabkeller ist nicht zugelassen. Das Nutzungsrecht für vorhandene Gräber kann jedoch verlängert bzw. erworben werden.

Gebühren
Die Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes (auf Antrag auch vorzeitig möglich) betragen 2.630,00 EUR je Einzelwahlgrab (für 30 Jahre). 
Die Ruhezeit für eine Erdbestattung beträgt 25 Jahre. 
Hinzu kommen die Bestattungs­gebühren von 300 EUR ohne das Öffnen und Schließen des Kellers durch den Friedhofsträger; mit Öffnen und Schließen des Kellers durch den Friedhofsträger betragen die Bestattungsgebühren 490 EUR.

Gedenk- und Begräbnisstätte für Sternenkinder

Auf dem Friedhof in Oberpleis ist eine ökumenisch getragene Gedenkstätte für Sternenkinder (Tot- und Fehlgeburten) entstanden. Sie dient der Gewährung der letzten Ruhe von Sternenkindern, wenn ein Elternteil dies wünscht.

Es ist ein Ort der liebevollen Erinnerung, an dem Angehörige trauern, beten und verweilen können. Ein Ort der Ruhe, an dem Eltern sich auch mit anderen Betroffenen austauschen und gegenseitig stärken und Kraft geben können.

Ansprechpartnerin für die Gedenk- und Begräbnisstätte auf dem Friedhof in Oberpleis ist Frau Renate Kraheck.

Die Sozialarbeiterin engagiert sich ehrenamtlich und ist telefonisch zu erreichen unter 0177/2419254 sowie per E-Mail unter .

Betroffene Eltern können auch Unterstützung über einen im Rhein-Sieg-Kreis ­tätigen Verein „Hope‘s Angel“ erhalten. Sie begleiten Familien bei einem prä- und perinatalem Tod eines Kindes, schenken ihnen Hoffnung, geben ihnen Kraft und Halt. 

Kontaktperson:
Birgit Rutz
Kamillenweg 22
53757 Sankt Augustin
Tel.:  02241/9050000
Mail: birgit@hopesangel.com
Web: www.hopesangel.com

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Friedhofsträger nach Möglichkeit der Reihe nach belegt und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit der verstorbenen Person verliehen wird. In einer Urnenreihengrabstätte kann nur eine Urne beigesetzt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Urnenreihengrabstätten ist nicht möglich.

Gebühren
Der Gebührensatz für die Nutzungszeit (für 12 Jahre) beträgt 830 EUR, die Beisetzungsgebühr beträgt 240 EUR.

Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten sind für Urnen bestimmte Grabstätten, in denen bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Das Nutzungsrecht wird beim Erwerb für 15 Jahre verliehen (auch auf Antrag vorzeitig möglich) und kann wiedererworben werden.
Nutzungsberechtigte haben jede Änderung, z.B. Anschrift etc. dem Friedhofsträger – Friedhofsverwaltung – mitzuteilen.


Gebühren
Die Gebührensätze für den Erwerb des Nutzungsrechts (für 15 Jahre) betragen 1.260 EUR je Urnenwahlgrab (für
2 ­Urnen). Die Ruhezeit für eine Urne ­beträgt 12 Jahre. Für die 3. und 4. Urnenbeisetzung wird bei noch zu wahrenden Ruhezeiten der ersten beiden Urnen eine Zusatzbelegungsgebühr je Urne in Höhe von 680 EUR erhoben. Die Beisetzungsgebühr einer Urne beträgt 240 EUR. 

Auf dem Friedhof Am Rennenberg kann eine Erdwahlgrabstätte aus­schließ­lich für Urnenbeisetzungen erworben werden (auf Antrag auch vorzeitig möglich). Die Nutzungsgebühr beträgt bei Erwerb der Grabstätte für 15 Jahre 1.315 EUR.

Urnenwahlgrabstätten für Mensch und Tier

Urnenwahlgrabstätten für Mensch und Tier sind Grabstätten, die sich in gesondert ausgewiesenen Flächen auf dem Friedhof Stieldorf und dem Waldfriedhof befinden. Auf Antrag wird ein Nutzungsrecht gegen entsprechende Gebühr verliehen.


Anonyme Urnenreihengrabstätten

In anonymen Urnenreihengrabstätten können Beisetzungen dann erfolgen, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Die gesamte Grabanlage ist eine Rasen­fläche. Die Beisetzung erfolgt einheitlich der Reihe nach. Die genaue Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Die Urnen müssen aus leicht zersetzbaren Materialien bestehen. An einer zentralen Stele können die Angehörigen den Verstorbenen gedenken. Diese Beisetzung ist auf dem Waldfriedhof in Oberdollendorf und auf dem Friedhof Oberpleis möglich.

Gebühren
Die Gebührensätze für die Überlassung des Grabes betragen 860 EUR je Urnengrabstelle (für 12 Jahre).
Die Beisetzungsgebühr beträgt 220 EUR. Die Gebühren für das Überlassen einer anonymem Reihengrabstätte für Sternenkinder betragen 110 EUR. Die Beisetzungsgebühr beträgt 160 EUR.

Aschestreustätten

Bei der Aschestreuung wird die Asche nur mit vorheriger schriftlicher Willensbekundung des Verstorbenen der Urne entnommen und in einer anonymen Urnenreihengrabstätte unterhalb der Grasnarbe verstreut. An der Aschestreustätte erfolgt keine Kennzeichnung der beigesetzten Person. Die Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Aschestreuungen sind möglich auf den Friedhöfen Oberpleis und Waldfriedhof.

Gebühren
Der Gebührensatz für die Aschestreuung beträgt 830 EUR, die Beisetzungsgebühr 180 EUR.

Pflegefreie Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten

Pflegefreie Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten sind Gräber auf einer durchgehenden Rasen­fläche ohne gärtnerische Gestaltung und ohne Einfassung. Eine Grabplatte mit einheitlicher namentlicher Beschriftung und dem Geburts- und Sterbedatum kennzeichnet die 1,00 m x 1,00 m große Fläche.

Mit dem Anfertigen und Verlegen der Platte wird ein Steinmetz durch die Verwaltung beauftragt.

Die Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Das Nutzungsrecht kann nur für pflegefreie Urnenwahlgrabstätten wiedererworben oder auf Antrag auch vorzeitig erworben werden.

Gebühren
Die Kosten für eine pflegefreie Urnenrasengrabstätte (für 12 Jahre) betragen 
• je Reihengrab 970 EUR, 
• je Wahlgrab 1.570 EUR (für 2 Urnen).
• Die Beisetzungsgebühr beträgt 240 EUR.
• Die Gebühr für die Grabplatte beträgt bis zu 600 EUR.

Pflegefreie Denkmalgrabstätten als Urnengemeinschaftsgrabstätten

Pflegefreie Denkmalgrabstätten sind Urnengemeinschaftsgrabstätten, die auf denkmalgeschützten alten Grabstätten ausschließlich auf dem Friedhof Am Palastweiher angeboten werden. Der vorhandene Grabstein und die Grabeinfassung bleiben bestehen. Der Friedhofsträger veranlasst die Anbringung einer Namensplatte mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Personen auf einem gemeinschaftlichen Grabmal durch ein Steinmetzunternehmen. Die Hinterbliebenen dürfen keine Grabmale errichten oder Anpflanzungen vornehmen. Blumenschmuck kann am gemeinschaftlichen Grabmal niedergelegt werden. Die Grabpflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Das Nutzungsrecht an der Urnengemeinschaftsgrabstätte kann gegen Gebühr reserviert und wiedererworben werden.

Gebühren
Der Gebührensatz beträgt 1.050 EUR für die Nutzungszeit von 12 Jahren. Die Reservierungsgebühr beträgt je Jahr 80 EUR. Die Beisetzungsgebühr beträgt 240 EUR. Die Gebühr für das Gedenkzeichen beträgt bis zu 200 EUR.

Baumgrabstätten

Baumgrabstätten sind Urnengrabstätten in Sonderlage. Die Beisetzung der Asche erfolgt in einer Biokapsel in unmittelbarer Nähe des Wurzelbereiches des Baumes. Die Lage wird in Abstimmung mit dem Totenfürsorgeberechtigten von dem Friedhofsträger bestimmt. Namentliche Kenntlichmachung der verstorbenen Person erfolgt über eine am Baum befestigte Plakette. Individuelle Grabpflege und Anbringen von Grabschmuck oder Aufstellen von Lichtern sind nicht zulässig.

Das Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte kann gegen Gebühr reserviert und wiedererworben werden.

Gebühren
Die Gebühr für ein Baumgrab beträgt 900 EUR (für 12 Jahre) zzgl. der Beisetzungsgebühr von 370 EUR;
die Reservierungsgebühr je Jahr 80 EUR. Das Gedenkzeichen wird direkt am Baum angebracht und ist mit der ­Gebühr des Baumgrabes beglichen.

Urnenhaingrabstätten

Urnenhaingrabstätten sind Urnengrabstätten in einem naturbelassenen Hain auf dem Waldfriedhof. Die Beisetzung der Asche erfolgt in einer Biokapsel am Baum. Der Friedhofsträger veranlasst die Anbringung einer Namenstafel mit Namen, Geburts– und Sterbedatum der verstorbenen Person an einer Stele. Urnenhaingrabstätten können gegen Gebühr reserviert und das Nutzungsrecht kann wiedererworben werden.

Gebühren
Die Gebühr für eine Urnenhaingrabstätte beträgt 830 EUR (für 12 Jahre), die Reservierungsgebühr je Jahr 80 EUR und die Beisetzungsgebühr 370 EUR. Die Gebühr für das Gedenkzeichen an der Stele beträgt bis zu 200 EUR.

Kolumbarien

Kolumbarien sind Urnenwände oder Urnenstelen, in denen in Kammern/Nischen übereinander und/oder nebeneinander oberirdisch Urnen beigesetzt werden. Ein Kolumbariumplatz kann mit bis zu zwei Urnen belegt werden. Werden dabei Überurnen verwendet, müssen diese aus einem Material beschaffen sein, das die Dauerhaftigkeit der Nutzungszeit gewährleistet.

Auf Wunsch kann auf die Verschlussplatte eines Kolumbariumplatzes der Name, das Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person durch eine Steinmetzfirma/Fachfirma nach Vorgaben des Friedhofsträgers eingearbeitet werden.
An Kolumbariumplätzen kann im Todesfall oder vorzeitig auf Antrag ein Nutzungsrecht für 12 Jahre erworben werden und nach Ablauf wiedererworben werden.

Die Reservierung eines Kolumbariumplatzes ohne Vornahme einer weiteren Urnenbeisetzung (zum Erhalt nach Ablauf der Nutzungszeit) ist gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königswinter in der jeweils geltenden Fassung möglich.
Die Gesamtanlage wird vom Friedhofsträger gestaltet und unterhalten.

Outdoor (im Freien) Kolumbarien finden Sie auf den Friedhöfen Ittenbach und Thomasberg sowie am Waldfriedhof.

Indoor (innen) Kolumbarien finden Sie nur auf dem Friedhof Thomasberg in der dortigen Trauerhalle.

Gebühren
Die Gebühr für einen Kolumbariumplatz beträgt 850 EUR, die Reservierungsgebühr je Jahr 80 EUR und die Beisetzungsgebühr 220 EUR.

 

Als Friedhofsträger verfügt die Stadt Königswinter über 11 Friedhöfe im gesam­ten Stadtgebiet mit einer Fläche von 162.132 m² und ca. 11.000 ­Grabstätten; es liegen 5 Friedhöfe im Talbereich (in Königswinter „Am Palastweiher“ und „Oberweingartenweg“, Niederdollendorf und in Oberdollendorf „Am Rennenberg“ und Waldfriedhof) und 6 Friedhöfe im Bergbereich (Eudenbach, Heisterbacherrott, Ittenbach, Oberpleis, Stieldorf und Thomasberg).

Außerdem gibt es einen denkmalgeschützten jüdischen Friedhof in Königswinter-Altstadt und den Soldatenfriedhof in Ittenbach.

Herr Dietmar Bergmann
Technische Verwaltung (66/820)
Sachbearbeiter
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639 Königswinter OT Thomasberg
004

Telefonische Sprechzeiten:
Mo.– Fr. 8.30 Uhr – 10.30 Uhr
Do. 14 Uhr – 17 Uhr

Persönliche Vorsprache:
nur nach Vereinbarung

Frau Birgit Hüls-Düx
Technische Verwaltung Friedhofsverwaltung (66/820)
Sachbearbeiterin
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639 Königswinter OT Thomasberg
004

Telefonische Sprechzeiten:
Mo.– Fr. 8.30 Uhr – 10.30 Uhr
Do. 14 Uhr – 17 Uhr

Persönliche Vorsprache:
nur nach Vereinbarung