Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Für die Wahl haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilnahme. Dazu wird auf Anforderung durch die blinde oder sehbehinderte Person von Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone mit dazugehöriger Informations-CD zur Verfügung gestellt. Durch die Stimmzettelschablone können Wahlberechtigte den für die Wahlentscheidung wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und somit im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen.

Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern:

  • über die bundesweite Hotline vom Festnetz unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem Festnetz)
  • oder bei der Landesgeschäftsstelle in Meerbusch unter 02159-96 55 0 für den Bereich Rheinland.

Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Im Internet gibt es weitere Informationen und Links zu allen Bundesländern unter www.dbsv.org/wahlen.