Passierschein des 28. Regiment de Tirailleurs Tunesiens für Rheinüberquerungen
Durch die alliierte Rheinlandbesetzung war es seit 1923 nicht mehr möglich ohne Erlaubnis der französischen Armee den Rhein zu überqueren. Zudem benötigte man einen wichtigen Grund wenn man von Königswinter und den anderen rechtsrheinischen Gemeinden aus auf die linke Rheinseite gelangen wollte.
Dieser Passierschein zum Beispiel gewährt "Bon pour le passage du Rhin de 4 malades" also vier Kranken die Erlaubnis den Rhein zu überqueren. Ob die Kranken eine Brücke oder eine Fähre benutzten ist nicht bekannt.
Signatur: KW 1/ 2241