Welche Hilfen können im Rahmen der Eingliederungshilfe geleistet werden?
Hilfeformen:
Dies sind
- ambulante Hilfen, z. B. Autismusspezifische Förderung, Schulbegleitung, Einzelfallhilfen, Gruppenangebote,
- teilstationäre Hilfen, z. B. Tagesgruppen
- stationäre Hilfen, z. B. besondere Wohnformen
Die Hilfen können als Sachleistung durch das Jugendamt oder im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht werden. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah zur Antragsstellung erfolgen. Zu Einzelheiten und zur möglichen Ausgestaltung eines Persönlichen Budgets berät Sie das Jugendamt gerne.
Welche Kosten entstehen bei Bewilligung einer Hilfe?
Die Kosten für ambulante Hilfen trägt das Jugendamt. Bei (teil-)stationären Hilfen erhebt das Jugendamt einen anteiligen Kostenbeitrag. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Den Antragsunterlagen liegt eine Kostentabelle bei.
Wie wird die Hilfe ausgestaltet?
Die Ausgestaltung ist abhängig von der bewilligten Hilfe und wird im Beratungs-/Erstgespräch erläutert.
Alle Hilfen werden durch „Hilfeplangespräche“ begleitet. Diese finden ca. alle 6 Monate auf Einladung des Jugendamtes statt. Inhalt der Hilfeplangespräche sind u. a. der Verlauf der Hilfe, die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen und die Ziele der Hilfe. Das Ergebnis wird im sog. „Hilfeplan“ schriftlich festgehalten und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Wann endet die Hilfe?
Die Hilfe endet, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind oder wenn die Hilfe nicht mehr geeignet oder notwendig ist. Bei Umzug oder Erreichen von Altersgrenzen kann ein anderes Jugendamt oder ein anderer Rehabilitationsträger zuständig werden.
