Versand von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl
Am heutigen Dienstag (23.09.25) erfolgt letztmalig der Versand von Briefwahlunterlagen an Wählerinnen und Wähler, da ansonsten nicht sicher ist, dass die Unterlagen rechtzeitig eintreffen. Wer die Unterlagen zugeschickt bekommen möchte, muss dies spätestens bis 14.30 Uhr beantragen. Wer danach noch Briefwahl beantragen möchte, muss die Unterlagen entweder persönlich abholen oder durch einen Beauftragten abholen lassen. Wer eine andere Person mit der beauftragt, die Unterlagen für sich abzuholen, muss der beauftragten Person unbedingt eine schriftliche Vollmacht mitgeben, aus der sich der Name und die Anschrift der wahlberechtigten Person sowie Name und Anschrift der mit der Abholung beauftragten Person ergeben, weil sonst die Briefwahlunterlagen nicht ausgehändigt werden dürfen. Die abholende Person muss darüber hinaus einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis bei EU-Bürgern) vorlegen.
Die Direktwahl im Wahlamt ist noch bis Freitag, den 26.09.2025, 15 Uhr möglich.