Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe

Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderliche Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unseres Datenschutzhinweises verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Bauvoranfrage / Vorbescheid

Leistungsbeschreibung

Vor Einreichung eines Bauantrages kann im Wege der so genannten „Bauvoranfrage“ bei der Bauverwaltung Auskunft zu einzelnen Fragen zu einem Bauvorhaben erbeten werden. Diese Auskünfte werden in Form eines so genannten Vorbescheides erteilt. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob die Vorstellungen des Bauherren hinsichtlich der Lage, Größe sowie des Umfanges des Vorhabens realisierbar und genehmigungsfähig wären.
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind .
Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Meist wird durch die Bauvoranfrage die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften geklärt; sollen auch bauordnungsrechtliche Fragen geprüft werden, ist eine genaue Fragestellung erforderlich.
Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum insoweit, dass sie in einem Baugenehmigungsverfahren von den inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen darf. Voraussetzung für diese Bindungswirkung ist allerdings, dass sich das geplante Bauvorhaben im Rahmen des Vorbescheides bewegt. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Vorbescheid (auch formlos, wenn es sich nur um die Klärung von planungsrechtlichen Fragen handelt), Lageplan bzw. Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens, ggfs. Bauvorlagen).

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind abhängig vom Umfang und der Art des beantragten Vorhabens. Die Mindestgebühr beträgt

Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

HerrHelmutGötz

Ansprechpartner für bauordnungsrechtliche Fragen
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:
nach vorheriger Terminvereinbarung

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-164
Raum:
025

FrauDorotheaHarth

Ansprechpartnerin für bauordnungsrechtliche Fragen
Bauordnung (60/630)

Sprechzeit:
nach vorheriger Terminvereinbarung

Obere Straße 8
53639KönigswinterThomasberg
Telefon:
02244 889-165
Raum:
026