Schutz der Jugend vor Tabak

Der Schutz von Minderjährigen vor Tabak ist älter als man denkt. In diesem Beispiel von 1915 verbietet der General Paul von Ploetz allen Jugendlichen in seinem Armee-Bereich (grob von Trier über Koblenz bis Köln) Personen unter 16 das Rauchen. Das Ganze war aber relativ kurzlebig und wurde am 22.03.1918 von Graf von Schmellow wieder aufgehoben. Zum Vergleich Rauchen ab 18 wurde übrigens 2007 beschlossen.

Signatur: KW 1/ 20

Herr Laurent Tourbier
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