Radverkehr an der Rheinallee in Königswinter: Fußgängerzone und Schrittgeschwindigkeit beachten!

Die Rheinallee in Königswinter ist beliebt bei Spaziergängern und Radfahrenden und gerade bei schönem Wetter und am Wochenende stark frequentiert. Die Stadt Königswinter möchte zum Start der Sommersaison darauf hinweisen, dass in der Altstadt im Abschnitt vom Eselsbrunnen in Höhe Marktplatz bis zur Höhe Straßenbahnhaltestelle Longenburg in Richtung Niederdollendorf eine Fußgängerzone eingerichtet ist. Grundsätzlich ist der Radverkehr in Fußgängerzonen verboten. Im genannten Abschnitt ist das Radfahren durch die Beschilderung „Radfahrer frei“ zwar erlaubt, allerdings dürfen auf der gesamten Strecke Radfahrerinnen und Radfahrer lediglich Schrittgeschwindigkeit, also ca. 4-7km/h fahren. Der Fußverkehr hat dabei jederzeit Vorrang und Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

In der Vergangenheit kam es bereits oft zu Konflikten, Gefährdungen und brenzligen Situationen zwischen Spaziergängern und Radfahrenden durch zu schnelles Fahren in der Fußgängerzone.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Ahndung des städtischen Ordnungsamtes bei Verstößen nicht möglich ist, da dieses nicht für den fließenden Verkehr zuständig ist. Verstöße können nur durch die Polizei geahndet werden. Sollte die Polizei Verstöße oder Gefahrensituationen feststellen, kann ein Verwarngeld verhängt werden, dessen Höhe sich nach der Schwere des Verstoßes und der Gefährdung richtet.

Damit es nicht so weit kommt, bittet die Verwaltung an der Rheinpromenade um gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung der Schrittgeschwindigkeit, um den Spaziergang oder die Fahrt entlang des Rheins auch genießen zu können.