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Schwerbehindertenparkausweise

Leistungsbeschreibung

Schwerbehindertenparkausweise berechtigen zur Nutzung der Schwerbehindertenparkplätze, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind. Diese Ausweise sind Urkunden und sind nach amtlichem Muster in blau mit Passbild gehalten. Sie können grundsätzlich nur dann ausgestellt werden, wenn der behinderten Person das Merkmal "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung oder "Bl" für blind zugestanden wurde, oder für Menschen mit beidseitiger Amelie (Das Fehlen beider Arme) oder Phokomelie (Missbildungen am Fötus, die zu fehlenden oder verkürzten Gliedmaßen führen) oder vergleichbaren Funktionsbeeinträchtigungen. Deren Missbrauch ist strafbar. Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf den Schwerbehindertenparkplätzen. Die amtlichen blauen Parkausweise für die Schwerstbehinderten mit Merkmal "aG" oder "Bl" stellt der bpunkt. aus.

Die bundeseinheitliche Parkerleichterung  für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ist eine Ausnahmegenehmigung, die diejenigen Schwerbehinderten bevorteilen soll,

  • die das Merkmal "G" und „B“ und die mindestens einen 70%igen Behinderungsgrad allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken haben und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50% für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane haben
  • die das Merkmal "G" und „B“ und die mindestens einen 80%igen Behinderungsgrad allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken
  • die an Morbus-Crohn oder Colitis-Ulkerosa erkrankt sind, wenn hierfür wenigstens ein Grad der Behinderung von wenigstens 60% vorliegt
  • mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70% vorliegt

Diese Ausnahmegenehmigungen werden in Abstimmung mit dem Versorgungsamt Siegburg ausgestellt und berechtigen nicht zum Parken auf den Schwerbehindertenparkplätzen. Sie gewähren andere Vorteile beim Parken, so zum Beispiel Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe. Diese amtlichen orangen Parkerleichterungen stellt der bpunkt. aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild (nur für Ausweis mit "aG" oder "Bl" oder Amelie oder Phokomelie)

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.