Wasserversorgungskonzept Königswinter
Die Stadt Königswinter ist gemäß § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW (LWG) verpflichtet, ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen, welches den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung darstellt.
Die Pflicht zur Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes wurde erstmals zum 1. Januar 2018 gefordert.
Die Fortschreibung wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben 2024 gefertigt und durch die Bezirksregierung Köln am 23.05.2025 genehmigt. Das Wasserversorgungskonzept wurde nicht beanstandet. Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt regelmäßig alle 6 Jahre. Das Wasserversorgungskonzept beinhaltet die wesentlichen Angaben, um nachzuvollziehen, dass im Stadtgebiet der Stadt Königswinter die derzeitige und zukünftige öffentliche Wasserversorgung sichergestellt wird.