Anmeldung und Untersuchung der Schulneulinge für das Schuljahr 2019/2020
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-
Westfalen hat den Zeitraum für die Anmeldung von Grundschülern
für das am 01. August 2019 beginnende Schuljahr festgelegt.
Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 01. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden.
Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 01. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden.

