Anmeldetermine für die Schulneulinge für das Schuljahr 2026/2027
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat festgelegt, dass Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden sind.
Eingeschult werden zum Schuljahr 2026/2027:
a) alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind, soweit sie nicht bereits vorzeitig zum Schuljahr 2025/2026 eingeschult wurden;
b) auf Antrag die Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2020) geboren sind.
Anmeldeverfahren:
Die Erziehungsberechtigten der Schulneulinge werden unmittelbar von der Schule angeschrieben und über das Verfahren informiert. Die Termine für die ärztliche Untersuchung der Schulneulinge werden den Eltern vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises schriftlich mitgeteilt. Das Kind muss bei der Anmeldung anwesend sein.
Die Eltern der Antragskinder und zugezogenen Schulneulinge, oder Interessenten anderer Schuleinzugsgebiete werden gebeten, mit dem Schulsekretariat telefonisch einen Anmeldetermin abzusprechen.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Königswinter unter der Rubrik Anmeldungen an Grundschulen.
Pressemitteilung, Königswinter, 24.09.2025