Was bedeutet die KWP für Eigentümer:innen?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in der Kommune bis spätestens 2045 auf erneuerbare Quellen umgestellt werden kann. Für Eigentümer:innen ist dabei vor allem wichtig zu wissen, welche Bedeutung die Wärmeplanung für das eigene Gebäude hat und, ob sich daraus konkrete Pflichten ergeben.

Die Kommunale Wärmeplanung allein verpflichtet Eigentümer:innen nicht zum Austausch ihrer Heizung und schreibt auch keine bestimmte Heiztechnologie vor. Die KWP ist zunächst eine strategische Planung der Kommune. Sie untersucht, welche Möglichkeiten für eine zukünftige klimafreundliche Wärmeversorgung in den verschiedenen Gebieten bestehen und welche Lösungen sinnvoll sein können.


Was wird im Rahmen der KWP betrachtet?


Im Zuge der Wärmeplanung wird das gesamte Stadtgebiet untersucht. Dabei werden unter anderem der Gebäudebestand, der aktuelle Wärmebedarf, ggf. bestehende Wärmenetze sowie die Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme betrachtet. Auf dieser Grundlage wird ermittelt, welche Wärmeversorgung in den jeweiligen Gebieten perspektivisch geeignet sein könnte – beispielsweise ein Wärmenetz oder eine dezentrale Wärmeversorgung.

Die Ergebnisse sollen Eigentümer:innen eine Orientierung für zukünftige Entscheidungen geben. Insbesondere bei einer anstehenden Heizungserneuerung kann es hilfreich sein, die geplante Entwicklung der Wärmeversorgung im eigenen Gebiet zu kennen.


Entstehen durch die KWP Pflichten für Eigentümer:innen?


Nein, allein durch die Erstellung der KWP entstehen grundsätzlich keine neuen Pflichten für Eigentümer:innen. Die KWP legt insbesondere nicht fest, dass eine bestehende Heizung zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgetauscht werden muss oder dass ein Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden muss.

Auch die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetzeignungsgebiet bedeutet zunächst nur, dass dort grundsätzlich gute Voraussetzungen für eine zukünftige Wärmeversorgung über ein Wärmenetz gesehen werden. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein Wärmenetz tatsächlich gebaut wird oder ein Anschluss verpflichtend ist.

Von der Wärmeplanung zu unterscheiden sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben für Heizungen, insbesondere die Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Diese gelten unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung und können je nach Situation Vorgaben für den Einbau oder Austausch einer Heizungsanlage enthalten.


Was bedeutet das für Eigentümer:innen?


Die Wärmeplanung soll vor allem Orientierung und Planungssicherheit schaffen. Eigentümer:innen können dadurch frühzeitig erkennen, welche Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet grundsätzlich möglich und angedacht ist.

Wer aktuell keine Erneuerung der Heizung plant, muss aufgrund der KWP zunächst nichts veranlassen. Steht dagegen eine neue Heizung an, können die Ergebnisse der Wärmeplanung bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Dabei sollten neben der KWP immer auch die individuelle Situation des Gebäudes, die gesetzlichen Anforderungen und die verfügbaren technischen Möglichkeiten betrachtet werden.

In jedem Fall ist es - auch schon vor Abschluss der KWP - sinnvoll sein Gebäude dahingehend zu betrachten, wie der Wärmebedarf und die Vorlauftemperatur der Heizung reduziert werden können. Denn egal ob zu einem späteren Zeitpunkt ein individueller Heizungstausch ansteht oder der Anschluss an ein Wärmenetz: ein reduzierter Wärmebedarf erfordert weniger Heizleistung und reduziert damit Ihre Kosten.