Behindertenparkplatz

Voraussetzungen

Die Berechtigung zum Parken auf einem ausgewiesenen öffentlichen Behindertenparkplatz erfordert die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • Es muss eine anerkannte Schwerbehinderung, außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitige Amelie, Phokomelie (oder vergleichbare Funktionseinschränkung) oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“) vorliegen
  • Bei der Straßenverkehrsbehörde muss ein Antrag auf Sondergenehmigung und Ausstellung eines blauen EU-Parkausweises gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Die Gültigkeit des Europäischen Parkausweises ist gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises. Der Geltungsbereich umfasst alle Mitgliedsstaaten der EU und die Schweiz.