Landes-Immissionsschutzgesetz (Ausnahmegenehmigungen)

Leistungsbeschreibung

Ausnahmegenehmigungen bei Tonträgern oder Live-Musik

  • Musik im Freien
  • Musik in Veranstaltungsräumen
  • Betätigungen nach 22 Uhr bei Festen
  • Antrag ist auszufüllen

 

Bei Lärm und Luftverunreinigung durch Gewerbetreibende sowie Gewässerverschmutzung liegt die Zuständigkeit beim Amt für Umwelt-und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreis (Tel.: 02241/13 3018).

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung