Landes-Immissionsschutzgesetz (Ausnahmegenehmigungen)
Leistungsbeschreibung
Ausnahmegenehmigungen bei Tonträgern oder Live-Musik
- Musik im Freien
- Musik in Veranstaltungsräumen
- Betätigungen nach 22 Uhr bei Festen
- Antrag ist auszufüllen
Bei Lärm und Luftverunreinigung durch Gewerbetreibende sowie Gewässerverschmutzung liegt die Zuständigkeit beim Amt für Umwelt-und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreis (Tel.: 02241/13 3018).
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung