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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Wichtige Hinweise zu gewerberechtlichen Anzeigeverfahren

Wenn Sie in der Stadt Königswinter den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfangen, müssen Sie die nach der Gewerbeordnung erforderliche unverzügliche Anzeige bei der für Sie zuständigen Ordnungsverwaltung erstatten.

Das gleiche gilt bei einem Wechsel des Betriebsinhabers (z. B. durch Kauf, Pacht, Erbfolge, Änderung der Rechtsform) einschließlich des Ein- oder Austritts geschäftsführender Gesellschafter bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR).

Auch der Wechsel der Betriebstätigkeit, die Ausdehnung der Tätigkeit auf Waren oder Leistungen, die bei Betrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder die Verlegung des Betriebes sind anzeigepflichtig.

Für die Anzeige ist ein vorgeschriebenes Formblatt erforderlich, welches im Gewerbeprogramm integriert ist und Ihnen direkt bei Ihrer Vorsprache im Anschluss an die Anzeigeaufnahme ausgehändigt wird. Für das Anzeigeverfahren ist eine Verwaltungsgebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zu entrichten. Bitte vergessen Sie nicht die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses ( bei Eintragungen im Handelsregister ist zusätzlich die Registereintragung vorzulegen, soweit diese bereits erfolgt ist).

Auch die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit ist unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Personalausweis oder Reisepass

• Bei Eintragung im Handelsregister ist zusätzlich die Registereintragung vorzulegen, soweit diese bereits erfolgt ist.

• Handwerkskarte

• evtl. Erlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Anträge / Formulare

Die Antragsstellung kann direkt auf dem Gewerbe-Service-Portal des Land NRW erfolgen:

 

Was sollte ich noch wissen?

Fragen zum Thema Gewerbe bitte an:

Dezernat II - Sicherheit und Ordnung (320) – Servicebereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

HerrBenFeldmann

Sachbearbeiter Gewerbe- und Veranstaltungsmanagement
Sicherheit und Ordnung (320) – Servicebereich
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Telefon:
02244 889-395
Raum:
0.4