Bundestagswahl 2025 – Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Voraussichtlich am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, an diesem wichtigen demokratischen Ereignis teilzunehmen. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die:
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Deutsche, die im Ausland leben
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, können ebenfalls an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis erforderlich. Alle Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Bundeswahlleiterin verfügbar.
Wahlgebiet und Wahlsystem
Königswinter bildet zusammen mit den Städten und Gemeinden Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg den Wahlkreis 97 (Rhein-Sieg-Kreis II).
Bei der Bundestagswahl haben alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen:
- Erststimme: Diese wird auf der linken Seite des Stimmzettels vergeben und entscheidet über die Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises. Gewählt ist der Kandidat oder die Kandidatin, der/die die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).
- Zweitstimme: Mit dieser Stimme auf der rechten Seite des Stimmzettels entscheiden die Wähler*innen über die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag.
Wahllokale und Stimmabgabe
Königswinter ist in 22 Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlbezirk verfügt über ein Wahllokal, dessen Adresse auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Stimmabgabe erfolgt geheim in einer Wahlkabine.
Wichtig: Der Verzicht auf die geheime Stimmabgabe ist nicht möglich, da dies ein Grundsatz des Wahlrechts ist.
Das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können, steht auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen.
Die Wahlbenachrichtigung enthält u.a. auch die Angabe, ob das Wahllokal barrierefrei ist.
In Kürze finden Sie hier (LINK folgt) eine Übersicht der Wahllokale in der Stadt Königswinter.
Briefwahl – Ihre Alternative zum Wahltag
Wenn Sie Ihre Stimme nicht am Wahltag im Wahllokal abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Dafür ist ein „Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins“ erforderlich.
BEACHTEN SIE: Aufgrund der vorgezogenen Wahl des 21. Deutschen Bundestages ist der Zeitraum zur Stimmabgabe per Briefwahl erheblich verkürzt. Die Möglichkeit zur Online-Wahlscheinantragstellung wird voraussichtlich erst ab Anfang Februar bestehen (Link folgt).
So stellen Sie den Antrag:
- Online: Ab dem 20. Januar 2025, rund um die Uhr.
- Schriftlich: Verwenden Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder stellen Sie einen formlosen Antrag per Post, E-Mail oder Fax.
- Persönlich: Im Wahlamt, ab dem 29. Januar 2025, Haus Bachem (Drachenfelsstraße 4, Königswinter Altstadt).
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind:
- Montag: 8–12 Uhr
- Dienstag: 8–12 Uhr
- Mittwoch: 8–12 Uhr
- Donnerstag: 8–12 Uhr und 15–17 Uhr
- Freitag: 8–12 Uhr (am 21. Februar 2025 zusätzlich 14–18 Uhr)
Bitte beachten Sie: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Für die Durchführung der Wahl sucht die Stadt Königswinter freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Aufgabe umfasst die Betreuung der Wahllokale während der Wahlzeit und die Auszählung der Stimmen. Eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“) wird gezahlt.
Die Mithilfe in einem Wahlvorstand ist eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ist das Vorliegen der Wahlberechtigung. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (deutsche Staatsangehörigkeit) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 23.02.2007 geboren ist und
- mindestens seit dem 3. Monat vor der Wahl, also seit dem 23.11.2024, in der Bundesrepublik Deutschland seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alle Helferinnen und Helfer erhalten vorab Informationsmaterial sowie Schulungen, um auf ihre Aufgaben vorbereitet zu werden.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Stadt Königswinter.
Wahlamt der Stadt Königswinter
Drachenfelsstraße 4
53639 Königswinter
Telefon: 02244/889-5010
E-Mail: wahl@koenigswinter.de
Die Stadt Königswinter bedankt sich im Voraus für Ihre Teilnahme an der Wahl und Ihre Unterstützung bei der Durchführung dieses wichtigen demokratischen Ereignisses.