Verleih von Musikinstrumenten

Die Musikschule kann in begrenztem Umfang folgende Musikinstrumente gegen eine Leihgebühr zur Verfügung stellen:

Akkordeon, klassische Gitarre, Klarinette, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete, Violine, Violoncello


Auszüge aus der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Königswinter vom 01.07.2021


§ 3 Überlassung von Instrumenten, Gebühren

1) Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Schüler/-innen und Dritten Musikinstrumente gegen die in Abs. 2 festgelegten Gebühren für ein halbes Jahr überlassen. Auf Antrag kann die Benutzungszeit verlängert werden.
(2) Die Überlassungsgebühr wird vom Anschaffungswert des Instrumentes für jeden Monat der Überlassung berechnet; ein angefangener Monat wird voll berechnet.

Die Gebühr beträgt je Musikinstrument und Monat:

  Musikschulteilnehmer/-in Nichtteilnehmer/-in
mit einem Anschaffungswert bis 200 Euro 9,50 Euro 11,50 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 350 Euro 11,00 Euro 13,00 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 500 Euro 12,00 Euro 14,00 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 750 Euro 14,50 Euro 16,50 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 1.000 Euro 15,00 Euro 17,00 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 1.250 Euro 16,00 Euro 18,00 Euro
mit einem Anschaffungswert bis 1.500 Euro 17,00 Euro 19,00 Euro
mit einem Anschaffungswert über 1.500 Euro 24,00 Euro 26,00 Euro


(3) Sofern Musikinstrumente für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der Musikschule benötigt werden, wird keine Gebühr erhoben.
(4) Für Verlust und Beschädigung der Musikinstrumente haften die Ausleiher/-innen bzw. die gesetzlichen Vertreter. Eine Reparatur der Musikinstrumente kann nur nach Zustimmung der Musikschule veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Instrumente obliegt der Musikschule.
(5) Für die Nutzung von Instrumenten, die die Musikschule in ihren Unterrichtsräumen für die Fächer Klavier, Keyboard und Schlagzeug zur Verfügung stellt, wird ein Beitrag von 1,00 €/Monat je Schüler/-in erhoben.



§ 4 Fälligkeit

(1) Die Unterrichtsgebühren sind in sechs Raten jeweils zum 15. Februar, 15. April, 15. Juni, 15. August, 15. Oktober und 15. Dezember fällig.
(2) Die Überlassungsgebühren für Musikinstrumente sind bei der Überlassung im voraus in einer Summe zu zahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Instrumentes wird die Gebühr anteilig erstattet.
(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt.

Frau Sophie Berke
Musikschule (41/410)
Leiterin Musikschule
Musikschule Königswinter
Kultur- und Bildungszentrum MOSAIK

Boserother Straße 74
53639 Königswinter OT Oberpleis
1.04
Frau Gudrun Szyszka
Musikschule (410) – Servicebereich
Sachbearbeiterin
Musikschule Königswinter
Kultur- und Bildungszentrum MOSAIK

Boserother Straße 74
53639 Königswinter OT Oberpleis
1.05
Herr Michael Gesell
Musikschule (41/410)
Stellvertretender Leiter Musikschule
Musikschule Königswinter
Kultur- und Bildungszentrum MOSAIK

Boserother Straße 74
53639 Königswinter OT Oberpleis
1.05

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9-12 Uhr
Dienstag: 14-16 Uhr
Donnerstag: 14-17 Uhr
und nach Vereinbarung