Allgemeine Informationen zur Europawahl 2024

 

Europawahl am 9. Juni 2024


Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt - in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Wie wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden seit 1979 in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Damit ist die Europawahl 2024 die zehnte Direktwahl.
In Deutschland erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. In Deutschland gibt es aktuell keine Sperrklausel bei der Europawahl.

Was wird gewählt?

In Deutschland werden am 09.06.2024 insgesamt 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Im Bundesgebiet sind hierfür rund 63 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments erfolgt auf Grundlage von Rahmenvorschriften des Gemeinschaftsrechts nach den konkreten Regelungen der von den Mitgliedstaaten gesondert erlassenen Wahlgesetzen.

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der EU. Es ist zusammen mit dem Rat der EU für die Gesetzgebung zuständig. Insgesamt gibt es 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Anzahl der Abgeordneten richtet sich nach der Größe des Landes.
Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg (Luxemburg). Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Zudem gibt es weitere Sitzungen in Brüssel und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden dort statt.

Wahlrecht

Wahlberechtigt für die Wahl zum Europäischen Parlament ist, wer am Wahltag, also am 09.06.2024

1. Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder Unionsbürger ist, d.h. die Staatsangehörigkeit eines der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt.

2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 09.06.2008 geboren ist, und

3. mindestens seit dem 09.03.2024 eine Wohnung
• in der Bundesrepublik Deutschland oder
• in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

4. Auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllen sind wahlberechtigt.

5. Nicht wahlberechtigt ist, wer nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, also z.B. diejenige Person, die infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten werden in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) aufgenommen.
Alle Wahlberechtigten, die am 28.4.2024 (Stichtag) mit Hauptwohnung in Königswinter gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Königswinter aufgenommen. Für die Europawahl werden auch diejenigen Unionsbürger automatisch eingetragen, die bereits bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament eine Eintragung beantragt haben.
Alle automatisch eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 einen Wahlbenachrichtigungsbrief, der als Nachweis der Aufnahme in das Wählerverzeichnis dient. Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 im Direktwahlbüro der Stadt eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Wahlbüro der Stadt Königswinter unter 02244 – 889 5010.

Anträge

Für bestimmte Anliegen sind im Wahlrecht formelle Anträge nach der Europawahlordnung vorgesehen. Diese Anträge sind hier verfügbar oder in Papierform im Wahlbüro erhältlich. Einen formellen Antrag können Sie stellen, wenn

• Sie sich als Deutsche/Deutscher am Wahltag längerfristig (nicht nur urlaubsbedingt) im Ausland aufhalten,

Sie als Unionsbürgerin/Unionsbürger erstmals an der Wahl in Deutschland teilnehmen möchten,

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede Person darf allerdings nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sobald die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist, erhalten Sie in Zukunft automatisch eine Wahlbenachrichtigung für künftige Europawahlen.

Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. 

Sie sich als Unionsbürgerin/Unionsbürger aus dem Wählerverzeichnis wieder streichen lassen möchten und stattdessen in einem anderen Mitgliedsstaat wählen möchten.


Für diese Anträge ist eine Ausschlussfrist bis Sonntag, den 19. Mai 2024 einzuhalten. Die Anträge müssen dem Wahlbüro im Original vorliegen.

Zuzüge / Umzüge / Wegzüge


1. Zuzug von außerhalb nach Königswinter (29.04.2024 bis 19.05.2024)
Wenn Sie neu nach Königswinter zugezogen sind und in Königswinter wählen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Ein entsprechendes Muster finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte geben Sie diesen Antrag im Wahlbüro ab. Das Wahlbüro veranlasst dann die Streichung aus dem Wählerverzeichnis in Ihrer alten Gemeinde. Für Deutsche die im Ausland leben und Unionsbürger die in Deutschland leben ist ein spezieller Antrag nach Anlage 2, bzw. 2a der Europawahlordnung vorgesehenen. Anträge sind oben verfügbar.

Bezüglich aller hier beschriebenen Anträge ist zu beachten, dass eine elektronische Übersendung nicht vorgesehen ist. Alle Anträge sind im Original vorzulegen.

2. Umzug innerhalb von Königswinter
Bei einem Umzug innerhalb von Königswinter bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können am Wahltag nur dort wählen. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses findet nicht statt. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem am Wahltag in dem neuen Wahlraum, aber auch in jedem anderen Wahlraum von Königswinter, zu wählen. Ferner besteht ebenfalls die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Der Stimmzettel ist im gesamten Stadtgebiet identisch.

3. Wegzug aus Königswinter innerhalb Deutschlands
Von hier aus erfolgt keine automatische Streichung aus dem Wählerverzeichnis. Sie müssen in Ihrer neuen Heimatgemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 stellen. Sie werden erst auf Mitteilung der neu zuständigen Gemeinde aus dem hiesigen Wählerverzeichnis gestrichen.

Wenn Sie ab dem 20. Mai 2024 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen.

4. Wohnungslose innerhalb von Königswinter
Personen ohne festen Wohnsitz können nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 19.05.2024 über die Einreichung des Originaldokuments zu stellen.

Briefwahl

Sofern Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich durch persönliche Vorsprache erfolgen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierte Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Antragstellung ist hingegen nicht zulässig. 

Anbringungsbehörde ist die Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. In diesem Fall ist die Beantragung ausschließlich persönlich oder schriftlich möglich. Eine elektrische Antragstellung scheidet aus.

Die Aushändigung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen an eine andere als die wahlberechtigte Person ist nur zulässig

  • im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, wenn
  • die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und
  • diese Unterlagen der wahlberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.

Ausnahmen von dieser Regelung sind unzulässig!

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können allgemein bis 7. Juni 2024, 18 Uhr beantragt werden. Hierbei ist der Eingang des Antrags bei der Stadtverwaltung maßgeblich.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Der Nachweis über die plötzliche Erkrankung ist zwingend erforderlich. Er erfolgt in der Regel in Form eines ärztlichen Attestes oder mittels Bescheinigung derjenigen Einrichtung, in der sich die wahlberechtigte Person befindet.

Die Wahlbriefe können auch bis zum Wahltag, den 9. Juni 2024, 18 Uhr in die hauseigenen Briefkästen an den drei Verwaltungsstandorten, Thomasberg, Oberpleis und Königswinter – Altstadt eingeworfen werden.

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte 

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilnahme. Dazu wird auf Anforderung durch die blinde oder sehbehinderte Person von Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone mit dazugehöriger Informations-CD zur Verfügung gestellt. Durch die Stimmzettelschablone können Wahlberechtigte den für die Wahlentscheidung wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und somit im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen.

Des Weiteren besteht ab Ende April 2024 die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Wahlorganisation

Geschäftsbereich Bürgerdienste und Vorstand

Wahlamt
Rathaus Königswinter – Altstadt –
Drachenfelsstr. 4
53639 Königswinter
 
Telefon:
Wahlamt
02244/889 - 5010

Carsten Herrmann
02244/889 – 322
 
Elena Rosen
02244/889 – 346

Fax:
02244/889 – 378
 
email: wahl@koenigswinter.de


Das Wahlamt hat in der Zeit vom 06.05. bis 07.06.2024 wie folgt geöffnet:

Mo.-Do.:  9 – 12 Uhr
                14 – 16 Uhr

Fr.:             9 – 12 Uhr
 



Wahlbezirke und Wahllokale

Das Wahlgebiet der Stadt Königswinter ist in insgesamt 22 Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Lage des Wahllokals wird den Wahlberechtigten auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Alle Wahllokale sind von 08:00-18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Die Stimmzettel müssen in einer Wahlkabine im Wahlraum gekennzeichnet werden. Ein Verzicht auf die geheime Stimmabgabe ist nicht möglich.

Bezirk  Wahllokal  Hinweis 
010 Johann-Lemmerz-Schule, Paul-Lemmerz-Str. 1 nicht barrierefrei
020 Johann-Lemmerz-Schule, Paul-Lemmerz-Str. 1 nicht barrierefrei
030 Grundschule Niederdollendorf, Friedenstr. 22 barrierefrei
040 Grundschule Niederdollendorf, Friedenstr. 22 barrierefrei
050 Grundschule Auf dem Schnitzenbusch, Auf dem Schnitzenbusch 7 barrierefrei
060 rhenag, Cäsariusstr. 99 barrierefrei
070 Kindergarten St. Laurentius, Flurgasse 10a barrierefrei
080 Grundschule Heisterbacherrott, Oelbergstr. 10a barrierefrei
090 Kindergarten Löwenzahn, Vinxel, Vinxeler Str. 39a barrierefrei
100 Grundschule Stieldorf, Oelinghovener Str. 6-8 barrierefrei
110 Feuerwehrgerätehaus Bockeroth, Bockerother Str. 150 barrierefrei
120 Verwaltungsgebäude Thomasberg, Eingang Obere Straße 8 barrierefrei
130 FU Saal Strücher KG, Obere Straße 8 a barrierefrei
140 FU Saal Strücher KG, Obere Straße 8 a barrierefrei
150

Kindergarten Zwergenland, Uthweiler, Siegburger Str. 214

barrierefrei
160

Kindergarten Sandkasten, Sandscheid, An der Dohlenhecke 1

nicht barrierefrei
170

Grundschule Eudenbach, Schulstr. 14

barrierefrei
180

Gesamtschule Oberpleis, Dollendorfer Str. 66

barrierefrei
190 Gesamtschule Oberpleis, Dollendorfer Str. 66
barrierefrei
200 Gesamtschule Oberpleis, Dollendorfer Str. 66

barrierefrei

210 Grundschule Ittenbach, Kirchstr. 9

nicht barrierefrei

220 Grundschule Ittenbach, Kirchstr. 9

nicht barrierefrei