Öffentliche Sicherheit im Stadtgebiet Königswinter / Schadensmeldungen

Die Stadtverwaltung Königswinter begrüßt Sie im Online-Dienstangebot "Bürgeranregungen zur Öffentlichen Sicherheit im Stadtgebiet Königswinter" und "Meldungen von Schadensfällen und Störungen".

Was kann ich hier machen?
Aus unterschiedlichen Kategorien können Sie jeweils ein konkretes Leistungsangebot der Stadtverwaltung Königswinter auswählen und einen einzelnen Beitrag an uns senden.

Die Beschreibung der einzelnen Kategorien finden Sie hier: Kategorien Mängelmelder

Hinweis: Bitte prüfen Sie vor Ihrer Meldung, ob diese nicht bereits im Mängelmelder eingegangen ist.

Nutzen Sie die GPS Funktionalität Ihres Geräts, um Ihren Standort auf der Karte anzuzeigen oder nach einer bestimmten Adresse zu suchen. Sie können den Standort in der Karte markieren oder die konkrete Adresse eintragen. Mit einer genauen Angabe des Standortes vereinfachen Sie uns die Bearbeitung des Anliegens.

Ihre Meldung wird schnellstmöglich während der üblichen Dienstzeiten bearbeitet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass an Wochenenden eingehende Meldungen erst zu Beginn der Woche bearbeitet werden.
Schadensmeldungen, für die die Stadt nicht zuständig ist, werden an die zuständige Behörde (z.B. Straßenmeisterei, Kreisverwaltung) weitergeleitet.

Bei akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei (Telefon 110) und / oder die Feuerwehr (Telefon 112).

Möchten Sie einen allgemeinen Vorschlag oder einen anderen sonstigen Hinweis einbringen, dann kommen Sie auf uns zu. Wir freuen uns auf Ihre Ideen für einer lebenswerte Stadt Königswinter. Das Ideenmanagement erreichen Sie hier.

Mängelmelder

Stadtbild und Grünflächen
Eudenbacher Straße 9999 - 53639 Königswinter (Eudenbach)
Am Friedhof Eudenbach schließt das Seitentor nicht mehr
Wilder Müll
gräfenhohnerstrasse 6 - 53639 Königswinter (Ittenbach)
Gegenüber vom Ibis Hotel liegt der Parkplatz voller Müll. Auf meine Frage beim Personal ob es einen Hausmeister gibt der den Müll beseitigt wurde mir gesagt dass sie dafür nicht zuständig da es ein öffentlicher Parkplatz sei und ich das Ordnungsamt informieren soll.
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Spiel- und Jugendplätze
53639 Königswinter (Oberdollendorf)
Abdeckungen der Pfähle am Kletterturm zwischen Rundlauf und Rutschenturm sind defekt.
Öffentliche Baustellen (Schäden/unzureichende Sicherung)
Bergstraße 79 - 53639 Königswinter (Niederdollendorf)
In Niederdollendorf in der Bergstraße finden Bauarbeiten statt. Erdarbeiten. Es werden wohl Leerrohre verlegt für Internet. Heute wurde ungefragt auf unseren Grundstück ein Loch ausgehoben. Wenn ein Bauunternehmen ohne Erlaubnis ein Loch in Ihrem Garten aushebt, handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in Ihre Eigentumsrechte. Sie haben in diesem Fall sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Möglichkeiten. Zivilrechtliche Folgen und Ansprüche Der Eigentümer kann gemäß BGB § 1004 direkt gegen die Störung vorgehen: Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch: Sie können verlangen, dass das Unternehmen das Loch sofort wieder fachgerecht verfüllt und den ursprünglichen Zustand des Gartens (z. B. Rasen, Pflanzen) wiederherstellt. Unterlassungsanspruch: Sie können das Unternehmen (ggf. per einstweiliger Verfügung) anweisen, Ihr Grundstück nicht weiter zu betreten oder zu bearbeiten. Schadensersatz: Sollten durch die Arbeiten dauerhafte Schäden entstanden sein (z. B. beschädigte Leitungen, zerstörte Wurzeln), muss das Unternehmen für die Reparaturkosten aufkommen. Nutzungsentschädigung: In manchen Fällen kann für die Zeit der Beeinträchtigung eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangt werden. Strafrechtliche Konsequenzen Das unbefugte Graben auf einem Privatgrundstück kann zudem Straftatbestände erfüllen: Hausfriedensbruch (StGB § 123): Da das Unternehmen gegen Ihren Willen in das befriedete Besitztum eingedrungen ist. Sachbeschädigung (StGB § 303): Das Ausheben eines Lochs verändert die Substanz des Grundstücks und kann als Beschädigung gewertet werden. Was Sie jetzt tun sollten Beweissicherung: Dokumentieren Sie das Loch und die Arbeiten sofort mit Fotos und Videos. Arbeitstopp: Fordern Sie die Arbeiter vor Ort auf, die Tätigkeit sofort einzustellen und das Grundstück zu verlassen. Fristsetzung: Setzen Sie dem Unternehmen eine kurze schriftliche Frist zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Rechtliche Beratung: Bei Weigerung oder größeren Schäden empfiehlt es sich, einen Anwalt für Immobilienrecht einzuschalten, um Ansprüche (ggf. auch gegen die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens) durchzusetzen.
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Straßen- und Gehwegschäden
An der Luhs 9 - 53639 Königswinter (Oberdollendorf)
Die Straße An der Luhs, im Bereich zwischen den Hausnummern 6 - 22 weist inzwischen deutliche Fahrbahnschäden auf: unterschiedlich tiefe Schlaglöcher, großflächige Asphaltaufplatzungen etc.. Untergrundpflaster und Asphaltbrocken verteilen sich auf der Fahrbahn. Für Kraftfahrzeug - oder Fahrradreifen potentiell schädigend (s. Fotos).
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Wilder Müll
Vinxeler Straße - 53639 Königswinter (Vinxel)
MÜLL - Parkplatz Dollendorfer Hardt
Öffentliche Baustellen (Schäden/unzureichende Sicherung)
Alter Heeresweg 57 - 53639 Königswinter (Vinxel)
Nach Glasfaser Hausanschluß Knopfloch im Fahrbahn Bereich nachgesackt ca. 15-20cm tief. Nicht Ordnungsgemäß abgesperrt Erhöte Unfall Gefahr
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Straßen- und Gehwegschäden
Kiefernweg 14 und 16 - 53639 Königswinter (Thomasberg)
Weiterhin auf dem Kiefernweg, Höhe Hausnr. 14 und 16. die zwei Schlaglöcher
Straßen- und Gehwegschäden
Wiesenstr. 5 - 53639 Königswinter (Thomasberg)
Die Schlaglöcher am oberen Ende der Wiesenstrasse werden mal wieder immer größer und tiefer. Schäden oder Stürze sind nicht auszuschliessen.
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Stadtbild und Grünflächen
Steinringer Straße 5 - 53639 Königswinter (Thomasberg)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auf eine aus meiner Sicht dringende Gefährdungssituation im Bereich des Restaurants „Otto“ an der Steinringer Straße in Thomasberg hinweisen. An beiden Kreuzungen • Steinringer Straße / Zedernweg • Steinringer Straße / Hirschbergstraße wird die Rechts-vor-Links-Regel von vielen Verkehrsteilnehmenden regelmäßig missachtet. Es ist bereits mehrfach zu gefährlichen Situationen gekommen, bei denen es beinahe zu Unfällen gekommen wäre. Durch den Neubau in diesem Bereich hat sich das Verkehrsaufkommen erhöht, und die Situation hat sich weiter verschärft. Die Mitarbeitenden des Restaurants „Otto“ können diese Beobachtungen bestätigen. Zudem fahren viele Fahrzeuge auf der Steinringer Straße deutlich schneller als 30 km/h und ignorieren dabei die geltende Rechts-vor-Links-Regel. Aus meiner Sicht ist hier dringend eine verkehrsregelnde Maßnahme erforderlich, zum Beispiel: • zusätzliche oder deutlichere Beschilderung, • die Anbringung eines Verkehrsspiegels oder • eine andere geeignete verkehrsberuhigende Maßnahme. Außerdem ist die Fahrbahn der Steinringer Straße im Bereich vor dem Neubau aufgrund der Baustelle stark beschädigt. Ich bitte darum, den Straßenzustand zu überprüfen und die notwendigen Ausbesserungsarbeiten zu veranlassen. Ich bitte Sie, die genannten Kreuzungen zeitnah verkehrstechnisch zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
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