Leitlinien Beteiligung

Ziel der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist es, eine erweiterte Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft zu fördern.

Die Leitlinien setzen einen Rahmen für Beteiligung, um damit gute Lösungen für Prozesse und Projekte der Stadtentwicklung, einschließlich ihrer Auswirkungen, zu finden.

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Entscheidungsprozessen der Kommunalpolitik und den kommunalen Verwaltungen ist in einigen Gesetzen (z. B. dem Baugesetzbuch – BauGB) zwingend vorgeschrieben. Außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen (formelle Beteiligung) gibt es für eine Mitwirkung der Bürgerschaft keine allgemein gültigen Regeln, obwohl von deren Seite immer wieder Wünsche angemeldet werden. Eine angemessene Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger kann zur Akzeptanz schwieriger politischer Entscheidungen und möglichst zu besseren Lösungen beitragen. Beteiligung soll einfach umzusetzen sein. Mit diesen Leitlinien werden Regeln für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aufgestellt (informelle Beteiligung).

Die gesetzlichen Kompetenzen der kommunalen Entscheidungsträger werden durch diese Leitlinien nicht berührt. Die Beteiligung ersetzt nicht die Befugnisse und Zuständigkeiten der demokratisch gewählten Gremien. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens fließen in die Beratungen und Entscheidungen der Entscheidungsträger ein.

Es wird geregelt, auf welchem Wege Beteiligung angestoßen werden kann, wie die einzelnen Verfahrensschritte aufeinander abgestimmt werden und wie die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens schließlich in den kommunalen Entscheidungsprozess einfließen.

 

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