Leitlinien Beteiligung

Präambel


Ziel der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist es, eine erweiterte Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürgerschaft zu fördern.[1]

Die Leitlinien setzen einen Rahmen für Beteiligung, um damit gute Lösungen für Prozesse und Projekte der Stadtentwicklung, einschließlich ihrer Auswirkungen, zu finden.

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Entscheidungsprozessen der Kommunalpolitik und den kommunalen Verwaltungen ist in einigen Gesetzen (z. B. dem Baugesetzbuch – BauGB) zwingend vorgeschrieben. Außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen (formelle Beteiligung) gibt es für eine Mitwirkung der Bürgerschaft keine allgemein gültigen Regeln, obwohl von deren Seite immer wieder Wünsche angemeldet werden. Eine angemessene Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger kann zur Akzeptanz schwieriger politischer Entscheidungen und möglichst zu besseren Lösungen beitragen. Beteiligung soll einfach umzusetzen sein. Mit diesen Leitlinien werden Regeln für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aufgestellt (informelle Beteiligung).

Die gesetzlichen Kompetenzen der kommunalen Entscheidungsträger werden durch diese Leitlinien nicht berührt. Die Beteiligung ersetzt nicht die Befugnisse und Zuständigkeiten der demokratisch gewählten Gremien. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens fließen in die Beratungen und Entscheidungen der Entscheidungsträger ein.

Es wird geregelt, auf welchem Wege Beteiligung angestoßen werden kann, wie die einzelnen Verfahrensschritte aufeinander abgestimmt werden und wie die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens schließlich in den kommunalen Entscheidungsprozess einfließen.

 

1 Entstehung der Leitlinien

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Königswinter vom 02.11.2021 wurde die Entwicklung einer neuen, weiteren Beteiligungskultur in Königswinter beschlossen und die Erarbeitung von Leitlinien und Regeln für eine vielfältige Beteiligung angestoßen.[2]

 

2 Ziele der Leitlinien

 

Die Leitlinien stellen verlässliche Spielregeln für alle Mitwirkenden im Beteiligungsprozess dar und sollen dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen und Demokratie nachhaltig zu stärken.

Sie bieten Orientierung für die Planung, Umsetzung und Bewertung von informellen Beteiligungsverfahren.

Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

 

3 Beteiligungsstufen

 

Es gibt unterschiedliche Stufenmodelle. Grundlegend führt die informelle Beteiligung von der Stufe der Information über die Mitwirkung und die Mitentscheidung bis zur Entscheidung.[3]

Welche konkreten Stufen der Beteiligung angewandt und mit Beteiligungsformaten realisiert werden, wird bei der Erarbeitung von Beteiligungskonzepten[4] und den dabei ausgemachten Entscheidungsspielräumen, die im Planungsverfahren abhängig vom Planungsfortschritt vorhanden sind, entschieden.

Die wesentliche Grundlage der Beteiligung stellt die umfassende und transparente Information dar. Beteiligung findet statt, wenn Ideen und Anregungen in den Entscheidungsprozess einfließen.

Abbildung: Die Stufen der Beteiligung, siehe auch Anlage 5 im Anhang. (DARSTELLUNG WIRD ERGÄNZT)

Konkrete Beispiele für Beteiligungsformate stellt u.a. der Wegweiser Bürgergesellschaft unter www.buergergesellschaft.de zur Verfügung.

           

4 Grundsätze

 

4.1 Verbindlichkeit

 

Die erarbeiteten Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens werden im weiteren Verfahren verlässlich aufgegriffen beziehungsweise durch die Fachausschüsse und den Rat abgewogen und bestmöglich berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass zu Beginn eines jeden Verfahrens der Entscheidungsspielraum erläutert wird.

Die Rückmeldung über die Ergebnisse der Beteiligung ist dabei transparent und nachvollziehbar zu formulieren. Es soll deutlich werden, wie die Empfehlungen der Beteiligten in die Entscheidungen eingeflossen sind, und soweit Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden, ist dies zu begründen.

Wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, ist dessen Ergebnis abzuwarten, und es soll in der Zwischenzeit weder eine Entscheidung noch eine Teilentscheidung in der Sache geben.

4.2 Frühzeitige Beteiligung


Es wird frühzeitig über geplante Vorhaben und damit verbundene Entscheidungsprozesse im Stadtgebiet Königswinter informiert.

Die Beteiligung findet zu einem Zeitpunkt statt, bei dem ein wesentlicher Entscheidungsspielraum für den Gegenstand der Beteiligung besteht und wesentliche Weichen noch gestellt werden können. In der Regel wird auf der Grundlage von ersten Entwurfsplanungen die Beteiligung durchgeführt.

4.3 Beteiligte Öffentlichkeit


Alle Interessierten erhalten die Möglichkeit, sich aktiv in Beteiligungsverfahren einzubringen. Jeder, der für die Belange der Stadt Königswinter Interesse zeigt, soll mitreden dürfen. Mit dem Begriff „Bürgerinnen und Bürger“ sind in diesen Leitlinien alle Menschen gemeint, die in Königswinter wohnen.

4.4 Es gilt der Grundsatz: Wir beteiligen alle!


Bei der Beteiligung wird darauf geachtet, dass der gesamte Prozess inklusiv und barrierearm gestaltet ist. Eine barrierearme Gestaltung der Beteiligung ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für alle Menschen wichtig. Alle Veranstaltungsorte und -räume, auch die digitalen, müssen barrierearm auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Das gilt auch für alle Informationen.

Die Beteiligungsverfahren werden durch eine zielgruppengerechte Ansprache und Kommunikation sowie spezifische Beteiligungsformate durchgeführt und begleitet.

Dabei sind die Beteiligungsprozesse in der Regel für alle Interessierten offen. Ausdrücklich sind damit Menschen aller Geschlechter, unterschiedlichen Alters,

Nationalitäten, körperlicher und geistiger Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sozialer Herkunft und sexueller Orientierung gemeint.

Die Stadtentwicklung betrifft Gegenwart und Zukunft und damit besonders auch Kinder und Jugendliche. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen soll auch bei der Beteiligung in Prozessen der Stadtentwicklung Beachtung finden. Dafür sind Beteiligungsmethoden vorzusehen, die für Kinder und Jugendliche ansprechend und geeignet sind.

4.5 Bereitschaft zum Dialog


Alle im Beteiligungsprozess Mitwirkenden verständigen sich auf eine konstruktive Grundhaltung zur Beteiligung.

Sie sind bereit, gemeinschaftlich und kooperativ Lösungen ergebnisoffen zu erarbeiten. Inhaltliche Positionen werden nicht bewertet oder abgewertet. Rassistische, sexistische oder andere Beleidigungen werden nicht toleriert.

Alle Mitwirkenden sind bereit, sich auf Beteiligungsprozesse einzulassen, fair und wertschätzend miteinander umzugehen.

4.6 Information und Transparenz


Die Öffentlichkeit wird frühzeitig und transparent über Vorhaben und Projekte in der Stadt Königswinter informiert. Mit dem Instrument der Vorhabenliste[5] werden Zielsetzung, Varianten, Gestaltungsspielräume, finanzielle Ressourcen, zeitlicher Rahmen und Beteiligungsspielräume transparent und allgemeinverständlich dargestellt.

Angepasst an die Zielgruppe und den Beteiligungsspielraum[6] werden die geeigneten Mittel gewählt und allgemein verständlich vorgeschlagen. Der Beteiligungsprozess wird flexibel und individuell dem jeweiligen Beteiligungsthema angepasst und transparent dargestellt.

Wenn eine Beteiligung bei einem Vorhaben nicht stattfinden soll, werden die Gründe hierfür nachvollziehbar von den verantwortlichen Akteuren (Stabsstelle Bürgerbeteiligung, Fachverwaltung und/oder Fachausschüssen) dargelegt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird über verschiedene Kommunikationswege der Fortschritt des Beteiligungsverfahrens dargestellt.

Auch über Veränderungen und Verzögerungen im Prozess wird zeitnah informiert. Alle Entscheidungen werden im Verlauf und am Ende des Beteiligungsprozesses klar dargestellt und dokumentiert.

4.7 Ausreichendes Budget und Ressourcen


Die Stadt Königswinter stellt die erforderlichen Ressourcen für Beteiligungsverfahren bestmöglich zur Verfügung. Für die Instrumente (zentrale Anlaufstelle, Vorhabenliste und Beteiligungskonzepte) und die Durchführung der Beteiligungsformate und Projekte sind Mittel in eigenen Titeln zur Erfüllung der Aufgaben abzubilden.

4.8 Beteiligung lernt aus Erfahrung


Alle Beteiligungsverfahren werden fortlaufend reflektiert und ausgewertet. Dies erfordert, dass anhand der vorgenannten Grundsätze eine jeweilige Nachbetrachtung und Auswertung erfolgt mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung von Beteiligung in Königswinter.

Gleiches gilt für die Leitlinien. Im Beteiligungsprozess wird unter Umständen sichtbar, wo nachjustiert werden muss.

Dazu werden geeignete Maßnahmen für eine Erfolgsmessung herangezogen (z. B. Feedbackbögen, Nachbefragung, Interview, etc.).

5 Instrumente und Umsetzung der Leitlinien

 

5.1 Zentrale Anlaufstelle (Stabsstelle Bürgerbeteiligung)

 

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung unterstützt alle Mitwirkenden bei Prozessen und Projekten zum Thema Beteiligung in Königswinter, sie betreibt auch das Beteiligungsbüro.
Das Beteiligungsbüro informiert, berät und unterstützt bei der Anregung von Beteiligung und nimmt Ideen zu konkreten Projekten auf. Das Angebot umfasst die Beratung zu sogenannten informellen Beteiligungsmöglichkeiten und zu Themen und Angelegenheiten, auf die die Stadt Königswinter einen Einfluss hat. Das Büro hilft bei der Suche nach Informationen zu den Beratungen und Beschlüssen des Stadtrats und der Fachausschüsse. Das Beteiligungsbüro soll eine Lotsenfunktion wahrnehmen.

Über das städtische Beteiligungsportal finden Interessierte Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten und zu laufenden und geplanten Verfahren.

Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird das Angebot in der Bevölkerung bekannt gemacht und soll zur Beteiligung motivieren.

Das Fachamt ist in Kooperation mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung für die Planung des Beteiligungsverfahrens verantwortlich.

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist federführend für die Weiterentwicklung der Leitlinien zuständig.

 

5.2 Vorhabenliste

 

Die Vorhabenliste ist ein Instrument, um frühzeitig, transparent und verständlich über bedeutende aktuelle Planungen und Projekte der Verwaltung zu informieren. In ihr werden alle Vorhaben, für die eine Beteiligung vorgesehen wird, aufgeführt. Sie wird vom Rat beschlossen.

Die Vorhabenliste wird zentral durch die Stabsstelle Bürgerbeteiligung geführt und koordiniert. Die zuständigen Fachabteilungen leiten ihre Vorhabenbeschreibungen an diese zentrale Stelle weiter und sind auch dafür verantwortlich, die Angaben in der Vorhabenbeschreibung regelmäßig zu aktualisieren bzw.  die Aktualisierung an diese zentrale Stelle weiterzuleiten.

Wenn eine Beteiligung vorgesehen ist, wird auch vermerkt, in welcher Form und Beteiligungsstufe[7] eine Beteiligung stattfinden soll.

Ist keine Beteiligung bei einem Vorhaben geplant, kann diese im Nachgang angeregt werden.[8] Dies erfolgt dann über die Ideenliste.

 

5.2.1 Kriterien für die Aufnahme von Vorhaben in die Vorhabenliste

 

In der Vorhabenliste werden alle Projekte der Stadtverwaltung aufgeführt, die mindestens zwei der folgend genannten Kriterien erfüllen und bei denen ein Mitgestaltungsspielraum vorliegt.

  • Vorhaben sollten eine gesamtstädtische bzw. ortsteilbezogene Relevanz haben.
  • Vorhaben sollten wesentliche Änderungen des Ortsbildes, der Umwelt, der sozialen, grünen, verkehrlichen und stadttechnischen Infrastruktur und der Wohnsituation von Menschen betreffen.
  • Vorhaben sollten von einem besonderen Interesse der Bürgerschaft ausgehen. Bürger und Bürgerinnen haben Interesse an einem Projekt. Dabei soll das gemeinwohlorientierte Interesse an dem Projekt im Vordergrund stehen.
  • Vorhaben betreffen eine spezifische Zielgruppe auf die dann die Beteiligung zu konzentrieren ist (z. B.  Jugendliche im Falle der Jugendplatzplanung).

Die Informationen sollen verständlich formuliert sein und geben möglichst Auskunft zu folgenden Punkten:

  • Beschreibung und Zielsetzung des Vorhabens
  • geplante Schritte und Realisierungszeitraum
  •  geplante Kosten des Vorhabens (soweit kalkulierbar)
  • zuständige Stelle – Kontakt (Projektleiter*in)
  • weitere Informationen zum Vorhaben (falls vorhanden)
  • Informationen zur Beteiligung umfassen den Zeitraum, den spezifischen Gegenstand der Beteiligung, die Entscheidungsspielräume und die weitere Berücksichtigung der Ergebnisse
  • die geplante Beteiligungsstufe sowie die geeigneten Beteiligungsformate

Die Vorhabenliste wird der Öffentlichkeit über verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung gestellt. Dazu gehören die digitale Veröffentlichung auf der städtischen Beteiligungsplattform und die Veröffentlichung einer Druckfassung.

5.2.2 Vorhabenbeschreibungen

 

Die Vorhabenliste enthält die Vorhabenbeschreibungen sowie eine geografische Darstellung (Karte), auf der die Vorhaben verortet werden. Für die verständliche Zuordnung übergeordneter Vorhaben zu ihren Teilvorhaben und umgekehrt werden geeignete Darstellungsformen eingerichtet. Eine Suchfunktion wie Stichwortsuche oder Filter (nach Orten, Themen etc.) werden ebenfalls nutzbar sein. Ergänzende Dokumente und Darstellungen werden berücksichtigt. Noch aktuelle und bereits abgeschlossene Vorhaben werden klar unterscheidbar sein.

 

5.3 Anregung von Beteiligung

 

5.3.1 Vorhaben auf der Vorhabenliste

 

Es gibt immer wieder Vorhaben, die für die Öffentlichkeit und für die Zukunft der Stadt besonders bedeutsam sind. Bei derartigen Vorhaben führt die Verwaltung in der Regel von sich aus eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Sofern ein Vorhaben nicht auf der Vorhabenliste steht, kann der Wunsch auf eine Beteiligung per Antrag[9] beim Beteiligungsbüro eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der Kriterien für die Aufnahme in die Vorhabenliste vorliegen (siehe Kriterien Vorhabenliste). Darüber hinaus muss der Antrag von mindestens 10 Personen unterstützt werden.

Die Anträge zur Durchführung einer Beteiligung werden intern zügig mit den zuständigen Fachbereichen abgestimmt und dem zuständigen Fachausschuss/Rat zur Beratung und Entscheidung weitergeleitet. Bei einer positiven Prüfung werden sie in die Vorhabenliste aufgenommen. Bei einer negativen Prüfung wird eine begründete Ablehnung verfasst.

 

5.3.2 Ideenliste

 

Die Ideenliste bietet eine zusätzliche Möglichkeit, weitere Ideen und Anregungen für eine Beteiligung einzubringen. Damit über diese Ideen mit der Fachabteilung und den zuständigen Gremien beraten werden kann, ist auch hier eine Mindestanzahl von 10 Unterstützenden erforderlich. Wird von der zuständigen Fachabteilung beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss oder dem Rat die Anregung befürwortet, wird ein Beteiligungsprozess gemäß den Leitlinien durchgeführt. Wird die Anregung auf Beteiligung abgelehnt, ist dies schriftlich zu begründen.

Im folgenden Schaubild ist dieser Prozess beschrieben.

(SCHAUBILD ERFOLGT)

Abbildung: Vereinfachte Darstellung des Gesamtprozesses der Beteiligung

 

5.4 Beteiligungskonzepte

 

Damit alle wissen, wie eine Beteiligung abläuft, soll ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Aus ihm wird deutlich, worum es bei der Beteiligung geht, wie sie abläuft, wer mitwirken kann und wie die Ergebnisse in das Vorhaben einfließen. Die Erstellung und Umsetzung des Beteiligungskonzeptes erfolgt in Kooperation zwischen der zuständigen Fachabteilung und der Stabstelle Bürgerbeteiligung.

Das Beteiligungskonzept stellt den Ablauf des Beteiligungsprozesses dar und ist für alle Beteiligten verbindlich. Zu beachten ist, dass der Umfang des Beteiligungskonzepts an die Größe des Projekts angepasst sein sollte.

Das Beteiligungskonzept hat folgende Inhalte:

  • Kurzbeschreibung des Projektes
  • Ziel der Beteiligung
  • Beteiligungsstufe
  • Entscheidungsspielräume: für welche Teile des Projektes gibt es einen Spielraum
  • Begründung, warum es für einen Teil des Projektes keinen Entscheidungsspielraum und somit keine Beteiligungsmöglichkeit gibt
  • Darstellung, wie die Ergebnisse in den Entscheidungsprozess einfließen
  • Wer entscheidet über die Ergebnisse der Beteiligung
  • Methode zur Bewertung der Ergebnisse festlegen
  • Rechtliche und technische Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen
  • Zielgruppe sowie zielgruppengerechtes Format
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Ablaufschema (Phasen von Planung, Beteiligung und Entscheidung)
  • Ressourcen (Budget) für die Beteiligung
  • Möglichkeit der selbstorganisierten Beteiligung
  • Rollen und Zuständigkeiten aller Beteiligten
  • Dokumentation der Ergebnisse und Veröffentlichung

6 Leitlinien begleiten, bewerten und weiterentwickeln

 

6.1 Dokumentation und Evaluation

 

Die Beteiligung ist bei allen Projekten zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Die Mitwirkenden können sich so über alle wesentlichen Schritte und Ergebnisse einer Beteiligung informieren. Zusätzlich bietet sich so eine Grundlage, um die Umsetzung der Leitlinien in der Praxis auszuwerten. Auf dieser Basis können die Leitlinien weiterentwickelt werden.

Dem zuständigen Ausschuss für Bürgerbeteiligung und dem Rat ist jährlich ein Beteiligungsbericht vorzulegen. Dieser beinhaltet alle durchgeführten Beteiligungsverfahren, die Verfahren zur Vorhaben- und Ideenliste und greift die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Beteiligung in Königswinter auf. Die Evaluation soll durch externe Evaluator*innen erfolgen.

 

6.2 Beteiligungsbeirat

 

Die Leitlinien und die jeweiligen Beteiligungskonzepte und -verfahren werden als prozesshafte Instrumente angesehen und bei Bedarf weiterentwickelt. In regelmäßigen Abständen soll unter Mitwirkung des Beirates und der Öffentlichkeit eine Bilanz über die Umsetzung der Leitlinien gezogen werden. Der Beirat erarbeitet auf Grundlage der externen Evaluation Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Leitlinien.

Über die konkrete Ausgestaltung des Beirats und seine Arbeitsweise wurde dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung bzw. dem Rat eine entsprechende Empfehlung unterbreitet. Nach Abschluss der Beratungen wird das Kapitel „Beteiligungsbeirat“ entsprechend der Gremienbeschlüsse angepasst (Anm. d. Redaktion).

 
Anhang


1.    Darstellung der Prozesse

2.    Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

3.    Steckbrief zur Vorhabenliste

4.    Antragsformular für Beteiligung inkl. Unterstützungsunterschriften

5.    Darstellung der Beteiligungsstufen

Anlage 1 - Leitlinien Beteiligung Prozessbeschreibungen

 

Der Prozess der Beteiligung verläuft in drei Phasen:

Schaubild einfügen 

Phase A: Erstellung der Vorhabenliste und Planung der Beteiligungsverfahren

Schaubild einfügen 

Abbildung: Darstellung des Vorbereitungsprozesses von Beteiligungsverfahren. (StabBürgBet= Stabsstelle Bürgerbeteiligung, ABB= Ausschuss für Bürgerbeteiligung)

Fachämter erstellen Steckbriefe zu ihren Vorhaben, die sie an die Stabsstelle Bürgerbeteiligung weiterleiten. Auf Basis der Steckbriefe erstellt letztere die Vorhabenliste. Insbesondere Vorhaben, bei denen die Umsetzung feststeht bzw. die konkret vor der Umsetzung stehen, sollten auf die Liste. Es liegt im Ermessen der Fachämter, weitere Verfahren, bei denen keine Beteiligung vorgesehen ist, auf die Vorhabenliste zu setzen. Die Koordinierungsstelle Beteiligung ist auch für die Pflege und Aktualisierung der Vorhabenliste zuständig.

Für jedes Vorhaben mit Beteiligung wird nun ein Beteiligungsverfahren geplant. In der Planung des Beteiligungsverfahrens sind alle wichtigen Einzelheiten über das Verfahren enthalten (s. Beteiligungskonzept).

Die Bekanntmachung der Vorhabenliste in Druckform und digital, zentral und dezentral, wird nach der Beschlussfassung durch den Rat durch die Stabsstelle vorgenommen.

 

Phase B: Durchführung des Beteiligungsverfahrens

Die Beteiligung wird, so wie in der Planung des Beteiligungsverfahrens vorgesehen, durchgeführt.

 


Phase C: Auswertung und Rückkopplung

Schaubild einfügen 

 

Abbildung: Darstellung der Phasen B und C eines Beteiligungsverfahrens von der Durchführung bis zur Rückkopplung mit den Beteiligten.

Die zuständige Fachabteilung übernimmt die vorhabenbezogene Auswertung. Sie wird dabei von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung unterstützt. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden öffentlich bekannt gemacht. Eine Evaluation des Gesamtprozesses wird federführend von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung einmal jährlich durchgeführt.

Bild einfügen 

Abbildung: Vereinfachte Darstellung des Gesamtprozesses der Beteiligung von der Erstellung der Vorhabenliste bis zur Rechenschaft. (Rat= Stadtrat der Stadt Königswinter, ABB= Ausschuss für Bürgerbeteiligung, StabBürgBet = Stabsstelle Bürgerbeteiligung)

Anlage 2 - Leitlinien Beteiligung
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit


Bürgerinnen und Bürger haben ein nachvollziehbares Interesse und Bedürfnis, über Geschehnisse in ihrer Kommune informiert zu sein. Dies kann sowohl komplexe Themen sowie konkrete Informationen betreffen. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Königswinter ist die Schaffung von Transparenz und das Fördern von Interesse an den Geschehen in der Stadt Königswinter. Dabei ist die Kommunikation durch einen hohen Grad an Sachlichkeit bei der Darstellung von Ereignissen, Vorhaben und Prozessen gekennzeichnet.

Damit die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung wahrgenommen werden ist es unerlässlich, dass Informationen zu Vorhaben mit Bürgerbeteiligung frühzeitig erfolgen.

Die Vorhabenliste, verankert in den Leitlinien, stellt das zentrale Instrument dar, um frühzeitig, transparent und verständlich über bedeutende aktuelle Planungen und Projekte der Verwaltung zu informieren. In ihr werden alle Vorhaben, für die eine Beteiligung vorgesehen wird, aufgeführt.

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung arbeitet eng mit dem in ihr organisierten Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zusammen.

Adressatengerechte Kommunikation
Die Mitteilungen werden in einfacher und klarer Sprache verfasst. Diese zeichnet sich durch einfache, klare Sätze und ein übersichtliches Schriftbild aus. Sie wird so besser verständlich sein, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen.  Die Kommunikation ist weitestgehend barrierefrei. Durch den Abbau von Barrieren (z. B. visuelle oder akustische Barrieren, etc.) sollen alle Menschen zur Beteiligung ermuntert und unterstützt werden.

Die Kommunikationsmittel sind grundsätzlich denjenigen Zielgruppen anzupassen, welche in Kenntnis gesetzt werden müssen.

Alle Kanäle nutzen
Trotz fortschreitender Digitalisierung konsumieren längst nicht alle Menschen Informationen nur digital. Entsprechend muss die Stadtverwaltung Königswinter sowohl digitale als auch klassische Medien bedienen.

Neben den klassischen Instrumenten Pressemitteilungen, Pressekonferenzen und -gespräche sowie über die Website und das Beteiligungsportal spielen die Social-Media-Kanäle Facebook, Instagram und Twitter eine immer gewichtigere Rolle.

Diese Kanäle dienen der Öffentlichkeitsarbeit für Beteiligungsmöglichkeiten und -informationen als wichtige Plattformen (Medien) um Beteiligungsmöglichkeiten und –verfahren sowie wichtige Termine und Informationen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Sie sind damit wichtiger Bestandteil einer Kommunikationsstrategie, die den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, der interessierten Öffentlichkeit, führt.

Weitere Medien im Zusammenspiel mit den oben aufgeführten Kanälen bilden Flyer und Plakate, die im Stadtgebiet auf aktuelle Verfahren und Angebote hinweisen.

Die verfügbaren Kommunikationskanäle werden bedarfsgerecht und aufeinander abgestimmt eingesetzt. Sowohl die Kommunikationsplattformen wie auch Regeln, Verhaltensweisen und Vorgehen (Checklisten) für bestimmte Kommunikationsplattformen werden bei Bedarf weiterentwickelt und angepasst.

Informationen können auch über sogenannte Multiplikatoren verteilt werden. Multiplikatoren sind Personen bzw. Einrichtungen, die Wissen oder Informationen weitergeben und zu deren Verbreitung und Vervielfältigung beitragen. Das können z. B. Vereine, soziale Einrichtungen oder andere Institutionen sein.

Anlage 3 - Leitlinien Beteiligung 
                                            

Steckbrief Vorhabenliste

 

Anlage 4 - Leitlinien Beteiligung

 

Antragsformular zur Anregung einer Beteiligung nach § 5 der Beteiligungssatzung für die mitgestaltende Beteiligung an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen

 

Anlage 5 - Leitlinien Beteiligung

 

Darstellung der Beteiligungsstufen

 

Beteiligung ermöglicht allen Menschen in Königswinter, bei kommunalen

Entscheidungsprozessen ihre Interessen zu vertreten. Dies gilt für formelle ebenso wie für informell durchgeführte Beteiligungsprozesse in unterschiedlicher Ausprägung. Die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sind verpflichtet, sich intensiv mit den Ergebnissen der Beteiligung auseinander zu setzen. Sie sollen diese sorgfältig prüfen und Handlungsalternativen abwägen. Auf dieser Grundlage fällen sie die Entscheidungen und legen darüber Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ab.

 

Zur Beteiligung im informellen Rahmen gehören:

 

• Information

Grundlage jeder Beteiligung ist die umfassende Information der Öffentlichkeit über die aktuellen Entwicklungen und die kommunalen Planungen. Die Bevölkerung wird über verschiedene Medien eingeladen, sich über geplante Vorhaben und ihre Auswirkungen zu informieren.

 

• Mitwirkung

Die Menschen in Königswinter können zu den geplanten Maßnahmen und Entscheidungen ihre eigenen Ideen und Vorstellungen beitragen. Sie erörtern diese mit den kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und tauschen sich mit ihnen darüber aus. Die Beteiligten erhalten damit die Möglichkeit, ihre Position darzulegen und ihre Ideen für die Umsetzung einzubringen.

Mitwirkung bedeutet Einflussnahme auf den Prozess im Vorfeld der Entscheidung. Die abschließende Entscheidung liegt bei den zuständigen politischen Gremien der Stadt.

 

• Mitentscheidung

Die Menschen in Königswinter können bei der Entwicklung von Vorhaben und der Vorbereitung von Entscheidungen mitbestimmen. Gemeinsam mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern werden Ziele ausgehandelt und deren Ausführung und Umsetzung geplant. Die Beteiligten erhalten dadurch nachhaltigen Einfluss auf die geplanten Maßnahmen.

• Entscheidung

Durch die Verfahren der direkten Demokratie (Bürgerbegehren, Bürgerentscheide) können Bürgerinnen und Bürger direkten Einfluss auf ihr lokales Umfeld nehmen. Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an den Rat, sich mit einer (neuen) Angelegenheit zu befassen oder einen Ratsbeschluss zu überprüfen. Wenn nach Zulassungsprüfung der Verwaltung der Rat das zulässige Bürgerbegehren in der Sache ablehnt, führt das zu einem Bürgerentscheid. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. Das Ergebnis des Bürgerentscheids tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates.

Zudem kann der Rat selbst eine Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger – den Ratsbürgerentscheid – herbeiführen. Das Ergebnis ist für den Rat bindend. Dialogorientierte Beteiligungsverfahren bieten gute Möglichkeiten, die Instrumente der direkten Demokratie zu ergänzen, in bestimmten Fällen können sie die Durchführung eines Bürgerentscheides unnötig machen.

DARSTELLUNG ERFOLGT (Stufenmodell)

 

Abbildung: Die Stufen der Beteiligung

Konkrete Beispiele stellt u.a. der Wegweiser Bürgergesellschaft unter www.buergergesellschaft.de zur Verfügung.



[1] Sofern die Gemeindeordnung NRW nicht anderes vorschreibt, sollen in Königswinter alle Menschen an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. In den Leitlinien wird gleichwohl weiterhin auch von Bürgerbeteiligung gesprochen, weil dieser Begriff etabliert ist. Wenn in den Leitlinien Bürgerbeteiligung Königswinter von »Bürgerbeteiligung« gesprochen wird, ist damit immer der umfassende Anspruch der Beteiligung aller Menschen gemeint. Die verfassten Informationsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner, z.B. nach dem Informationsfreiheitsgesetz, werden von diesen Leitlinien nicht berührt.
[2] Zur Erstellung der Leitlinien wurde ein Arbeitsgremium (Lenkungsgruppe), bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs Ratsfraktionen (6), Stadtverwaltung (3) und der Bürgerschaft (9), also aus 18 Personen eingerichtet. Es fand ein öffentlicher Aufruf statt, sich als Bürger oder Bürgerin zur Teilnahme an der Arbeit der Lenkungsgruppe zu bewerben. Aus den Bewerbungen wurden in einem öffentlichen Losverfahren die 9 Teilnehmenden aus der Bürgerschaft ausgelost. Die Fraktionen haben jeweils einen Teilnehmenden für die Lenkungsgruppe benannt. Die Teilnehmenden der Stadtverwaltung setzten sich aus den Bereichen des Jugendamtes, des Geschäftsbereichs Planen und Bauen sowie der Stabsstelle Bürgerbeteiligung zusammen. Die Lenkungsgruppe verfügte über eine hohe Prozessautonomie und erarbeitete die Leitlinien in acht öffentlichen Sitzungen. Die Sitzungen wurden von der Stabsstelle Bürgerbeteiligung inhaltlich vorbereitet und moderiert. Die Ergebnisse aus vier öffentlichen Beteiligungsforen, einer Online-Beteiligung sowie zweier zielgruppenorientierten Veranstaltungen an einer weiterführenden Schule wurden nach sorgfältiger Befassung und Abwägung in der Lenkungsgruppe entsprechend berücksichtigt.
[3] Siehe für weitere Erläuterungen im Anhang „Darstellung der Beteiligungsstufen“. Die „Entscheidung berücksichtig weiterhin, die gesetzlichen Kompetenzen der kommunalen Entscheidungsträger.
[4] Siehe Kapitel 5.4 Beteiligungskonzepte.
[5] Siehe Kapitel 5.2 Vorhabenliste.
[6] Siehe Kapitel 3 Beteiligungsstufen.
[7] Siehe Kapitel 3 Beteiligungsstufen.
[8] Siehe Anlage 3 Antrag auf Anregung einer Beteiligung.
[9] Siehe Anlage 4 Antrag auf Anregung einer Beteiligung.