Bürgerbeteiligung im Umweltschutz

Bürgerinnen und Bürger haben in allen Angelegenheiten, die unsere Umwelt betreffen, das Recht auf Zugang zu Informationen. Alle zuständigen Behörden, auch auf Ebene der Kommunen, sind zur Bereithaltung aktueller Informationen verpflichtet und sie müssen diese auch herausgeben. 

Dabei kann es sich um Fragen der Luftreinheit, der Wasserqualität, der Bodenbeschaffenheiten und giftiger Einträge, des Artenschutzes oder Informationen zu Lärmemissionen u. a. handeln. Wichtig ist es, einen (formlosen) Antrag zu stellen, der dann spätestens in zwei Monaten bearbeitet worden sein muss. 

Zusätzlich muss die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder der Umwelt- und Naturschutzverbände bei der Planung von umweltrelevanten Vorhaben gesichert sein. Dies betrifft beispielsweise Planungen von Autobahnen, Eisenbahntrassen, Stromleitungen, Industrieanlagen oder Anlagen der Abfallbeseitigung. Dies geschieht in sog. Planfeststellungsverfahren oder Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesumweltamt.de www.bfu.de

Ansprechpartner:in

Frau Heike Rex
Bürgerbeteiligung (05)
Funktion: Sachbearbeiterin Bürgerbeteiligung
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter
H 0.3
Herr Florian Striewe
Bürgerbeteiligung (05)
Funktion: Leiter Stabsstelle Bürgerbeteiligung / Pressesprecher
Haus Bachem
Drachenfelsstr. 4
53639 Königswinter
HB 1.0