Beteiligung im formellen Planungsverfahren

Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Rahmenbedingungen, unter denen gebaut bzw. nicht gebaut werden darf. Maßgeblich sind für die Beteiligung der Öffentlichkeit die §§ 1 bis 4 BauGB. Danach werden Bauleitpläne von den Gemeinden aufgestellt und bekannt gemacht. Bauleitpläne sind quasi die Grundlage aus Flächennutzungsplänen, die die Bodennutzung bestimmen, sowie dem Bebauungsplan. Bereits der Beschluss zu einem Bauleitplan mit öffentlich bekannt gemacht werden. Zu aktuellen Verfahren und den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie umfangreiche Erläuterungen im Bereich Planen und Bauen

Entscheidend für eine wirkungsvolle Beteiligung ist die Verpflichtung der Gemeinde, möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke des "Aufstellungsbeschlusses" zu informieren, die Menschen öffentlich über wesentliche Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Dazu gehört auch die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist Äußerungen und Erörterungen zuzulassen. Diese sogenannte frühzeitige Bürgerbeteiligung ist Bestandteil formeller Verfahren (und darf nicht mit der informellen und zusätzlichen/freiwilligen Beteiligung verwechselt werden). Hier haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Fragen zu stellen sowie mit ihren Anregungen und möglicher Kritik auf die weiteren Entscheidungen des Rates einzuwirken.

Ansprechpartner:in

Frau Heike Rex
Bürgerbeteiligung (05)
Funktion: Sachbearbeiterin Bürgerbeteiligung
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter
H 0.3
Herr Florian Striewe
Bürgerbeteiligung (05)
Funktion: Leiter Stabsstelle Bürgerbeteiligung / Pressesprecher
Haus Bachem
Drachenfelsstr. 4
53639 Königswinter
HB 1.0