Parkplätze in Königswinter

Eine Übersicht über die Parkplätze in Königswinter finden Sie auf www.parkopedia.de

Zu den Parkzonen in der Altstadt von Königswinter finden Sie weitergehende Informationen hier.

Zudem bietet strassen.NRW eine kartenorientierte Übersicht über aktuelle Verkehrssituationen, Strassensperrungen, Parkplätze, Ladepunkte. www.verkehr.nrw


In den vier Parkzonen der Altstadt von Königswinter stehen 32 zeitgemäße Parkautomaten zur Verfügung, die in Eigenregie von der Stadtverwaltung bewirtschaftet werden. 

Die Automaten ermöglichen eine rein bargeldlose Bezahlung, so dass durch Eingabe des Kennzeichens am Parkautoamten-Display auch keine Ausgabe von gedruckten Tickets mehr erfolgt. Auch das Bezahlen per App ist möglich. Die neuen Parkautomaten werden durch klimafreundliche Solarpaneele betrieben. 

Die bisherigen vier Parkzonen bleiben bestehen, allerdings wird die Parkzone Ost um zwei gebührenpflichtige Bereiche („Am Lessing“ und „Kutschenweg“) erweitert:

Die Parkzone „Ost“ beginnt am Südende der Parkfläche unter der Drachenbrücke und beinhaltet auch das ehemalige „Bobby-Gelände“ und den Parkplatz „Am Palastweiher“. Hierzu zählen nun auch die neu hinzugekommen kostenpflichtigen Parkflächen „Am Lessing“ “ in der Nähe des Zugangs Nachtigallental und am „Kutschenweg“ entlang der Landstraße L331. Auch der Parkplatz „Oberweingartenweg“ liegt in der Parkzone „Ost“, wird allerdings von der Drachenfelsbahn GmbH bewirtschaftet. Nördlich endet die Parkzone „Ost“ an der Ortsgrenze Oberdollendorf Stadtbahnlinie „Longenburg“.

Die Zone „Zentrum“ erstreckt sich zwischen Bahntrasse und Rhein sowie Clemens-August-Straße und Bahnhofstraße bis einschließlich Meerkatz- und Drachenfelsstraße.

Die Zone „Nord“ erstreckt sich zwischen Bahnhof Königswinter und angrenzenden Parkplätzen bis zum Rhein und der Ortsgrenze Niederdollendorf, weiter an den Parkmöglichkeiten an der Clemens-August-Straße sowie ab der Hauptstraße bis zur Bahnhofstraße.

In den gebührenpflichtigen Zonen beträgt die Gebühr ganzjährig von 9 Uhr bis 19 Uhr 0,50 EUR je angefangene halbe Stunde. Die Tageshöchstgebühr liegt bei 8 Euro.

In der Parkzone Zentrum gelten abweichen Regelungen. Hier wird eine Höchstparkdauer von 4 Stunden festgelegt. Die sogenannte „Brötchentaste“ für das Kurzzeitparken darf einmalig für 30 Minuten gebührenfrei in Anspruch genommen werden.

Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte in Königswinterer Betrieben und regelmäßige Besucherinnen und Besucher oder Anwohnende aus gebührenfreien Bereichen der Stadt haben je nachdem die Wahl zwischen Ausnahmegenehmigungen zum parkplatzabhängigen oder parkplatzunabhängigen Parken. Das parkplatzabhängige Parken kostet 30 EUR jährlich, das parkplatzunabhängige Parken 360 EUR pro Jahr.


Fehlende Quittungen

Sollten Sie keine Quittung Mail/SMS erhalten haben, können diese hier heruntergeladen werden.