Einwohnerfragen und -versammlungen
Nach der Hauptsatzung von Königswinter steht Bürgerinnen und Bürgern ein sog. Bürgerantragsrecht zu, werden über wichtige Angelegenheiten der Stadt unterrichtet oder können sich direkt mit ihren Fragen an den Bürgermeister wenden.
Die Einwohner:innenversammlung
Nach § 5 der Hauptsatzung der Stadt Königswinter werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über wichtige Vorhaben der Stadt unterrichtet. Dies kann durch die Presse, das Internet oder durch weitergehende Informationsveranstaltungen geschehen sowie Einwohnerversammlungen geschehen. Handelt es sich um eine Planung oder ein Vorhaben, das die "strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflusst oder mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden ist", dann soll eine Einwohnerversammlung stattfinden. Üblicherweise sind die Versammlungen auf ein Teil des Stadtgebietes beschränkt, sollen also im direkten Umfeld einer Planung bzw. Vorhabens durchgeführt werden. Letztlich entscheidet hier der Stadtrat, der Bürgermeister lädt öffentlich dazu ein und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich äußern. Wichtig: anschließend wird der Stadtrat über die Ergebnisse unterrichtet und kann so die Ergebnisse der Versammlung in seinen weiteren Planungen berücksichtigen.
Das Fragerecht von Einwohner:innen
Neben dem Recht auf umfassende Information in Einwohnerversammlungen zu konkreten Planungen und Vorhaben, bietet das Instrument der Einwohnerfrage - nach § 48 I Satz 3 GO NRW nach § 19 der Geschäftsordnung des Rats - die Möglichkeit weitere Sachverhalte in den Sitzungen des Rates zu platzieren. Die Fragen müssen dafür mindestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden und müssen sich auf Sachverhalte beziehen, für die die Stadt Königswinter zuständig ist. Pro Fragesteller darf nur eine Frage gestellt werden. Wobei zwei weitere mündliche Zusatzfragen (können auch mit eingereicht werden) gestellt werden können. Einwohner:innenfragen sind direkt an das Büro des Bürgermeisters zu richten.
Das Bürger:innenantragsverfahren in Königswinter
Abgeleitet von § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sieht die Hauptsatzung der Stadt Königswinter in § 6 das Recht für Bürger:innen vor, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträgen) in Angelegenheiten der Stadt Königswinter an den Rat zu wenden. Für die erstmalige Behandlung dieser Anträge ist nach der Hauptsatzung der Haupt- und Personalausschuss zuständig, der die ihm vorgelegten Anregungen und Beschwerden überwiegend an die zur Entscheidung berechtigten Fachausschüsse überweist. Antragsteller können an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen, erhalten aber auch eine schriftliche Mitteilung über das Beratungsergebnis.
Anregungen und Beschwerden sind schriftlich an den Rat der Stadt Königswinter, z.H. des Bürgermeisters, zu richten. Zudem müssen die Anträge zehn Werktage vor der Sitzung eingereicht werden. Falls Sie weitere Fragen zum Bürgerantrag haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Bürgermeisters.