Ehrenamtskarte NRW

Eine besondere Anerkennung für engagierte Menschen

In Königswinter engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit hat der Rat der Stadt Königswinter in seiner Sitzung vom 29.09.2010 entschieden in Königswinter die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen einzuführen. Damit beteiligt sich die Stadt Königswinter an dem von der Landesregierung unterstützten Projekt Landesweite Ehrenamtskarte NRW.

Die Ehrenamtskarte NRW ist eine besondere Würdigung für zeitlich umfassend geleistetes ehrenamtliches Engagement und beinhaltet Vergünstigungen bei vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

 

Damit möchten wir ein besonderes Dankeschön an all jene bereithalten, die sich intensiv für das gesellschaftliche Zusammenleben engagieren, und zugleich dieses Engagement öffentlich wertschätzen.

Ihre Vorteile durch die Ehrenamtskarte

Durch die Ehrenamtskarte erhalten Sie in allen beteiligten Kommunen in ganz NRW Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art.

Das Verzeichnis sämtlicher Vergünstigungen in Königswinter und NRW können Sie nachfolgend aufrufen: Ehrensache NRW http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/

Der Katalog wird ständig erweitert, neue Partner werden regelmäßig angeworben. Das aktuelle Partnerverzeichnis für Königswinter finden Sie hier.

Für die Ehrenamtskarte können Sie sich bewerben, wenn Sie wie folgt bürgerschaftlich engagiert sind:

  • mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr
  • ohne Aufwandsentschädigung (reine Kostenerstattung sind kein Ausschlusskriterium)
  • seit mindestens zwei Jahren
  • im Stadtgebiet von Königswinter für Dritte

Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.

Die Organisationen, bei denen Sie ehrenamtlich tätig sind, bestätigen die Zahl der bei ihnen geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Aus- und Fortbildungen zählen ebenfalls zum Stundenkontingent. Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt beziehungsweise vom Verfassungsschutz beobachtet werden, erhalten keine Ehrenamtskarte.

Wenn Sie ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr, für Rettungsdienste nach § 13 Abs. 1 RettG NRW (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen) beziehungsweise Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG NRW (Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes Nordrhein-Westfalen) und dem Technischen Hilfswerk tätig sind, gilt folgende Regelung: Tätigkeiten wie Schulungen, Übungen, Wartungen, Einsätze etc. inklusive der jeweiligen Anreisezeiten können berücksichtigt werden. Auch aktive Bereitschaftszeiten, die in der entsprechenden Einrichtung stattfinden, zählen dazu.

Das Antragsformular können Sie nachfolgend aufrufen: Bewerbungsformular

Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Forum Ehrenamt.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

Stadt Königswinter
Geschäftsbereich Soziales und Generationen
Frau Heike Schwarz
Drachenfelsstraße 9
53639 Königswinter
Telefon: 02244-889-336
E-Mail: ehrenamt@koenigswinter.de

oder

Forum Ehrenamt
Freiwilligenagentur für Königswinter und Umgebung
Haus Heisterbach
53639 Königswinter
Telefon: 02223-9236-0
E-Mail: info@forum-ehrenamt.de

Einen Antrag können Sie ganzjährig stellen. Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, wird Ihnen die Karte zugeschickt, ggfs. auch persönlich ausgehändigt.

 

  • Die Ehrenamtskarte ist zwei Jahre gültig. Der letzte Gültigkeitsmonat ist auf der Karte angegeben. Nach Ablauf können Sie die Karte erneut beantragen.
  • Erst mit Ihrer Unterschrift in Verbindung mit Ihrem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte ihre Gültigkeit.
  • Die Ehrenamtskarte ist in allen teilnehmenden Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gültig und nicht übertragbar.


Sonstiges

Die Ehrenamtskarte ist in folgenden Fällen zurückzugeben:

  • nach Beendigung oder Einschränkung der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • bei Erhalt von Aufwandsentschädigung

Bei Namensänderung ist eine neue Karte zu beantragen. Die Vergünstigungen sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.


Für die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte wurde 2015 die App Ehrensache.NRW entwickelt. Mit dieser Anwendung können die zahlreichen nrw-weiten Vergünstigungen von öffentlichen, gemeinnützigen und auch privaten Anbietern durch Lokalisierung des eigenen Standortes jederzeit mobil abgerufen werden. Ebenso können sich Karteninhaber/innen auf einer Navigationskarte den Weg dorthin anzeigen lassen.
Das Land NRW hat die Ehrenamtskarte 2008 unter dem Motto Ehrenamt ist Ehrensache auf den Weg gebracht und damit ein landesweit einsetzbares Instrument zur Würdigung von Bürgerschaftlichem Engagement geschaffen. Alle Angebote werden auf dem Portal dargestellt, ständig erweitert und aktualisiert.
Die App Ehrensache.NRW erläutert das jeweilige Angebot und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung. Hierbei werden die folgenden Kategorien unterschieden:

  • Freizeit und Sport
  • Kultur und Veranstaltungen
  • Banken und Versicherungen
  • Bildung
  • Gastronomie
  • Einzelhandel & Dienstleistungen

Die App wurde sowohl für Android als auch für iOS entwickelt und ist für Smartphone und Tablets geeignet. Sie kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.ehrensache.nrw.de/aktuelles/app_eakindex.php
https://play.google.com/store/search?q=Ehrensache.NRW&c=apps&hl=de
https://itunes.apple.com/de/app/ehrensache-nrw/id956767590?mt=8

 

Wir werben laufend Vergünstigungsgeberinnen und -geber an, um den Ehrenamtlichen vielfältige Angebote präsentieren zu können.

Ihre Vorteile als Vergünstigungsgeberin oder -geber:

  • Die Beteiligung ist -abgesehen von der Vergünstigung- kostenlos. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
  • Die Ehrenamtskarte dient als Marketinginstrument, das für positive Kommunikation sorgt.
  • Die Veröffentlichung aller Anbieterinnen und Anbieter auf den Internetseiten des Landes NRW dient als Werbeplattform.

 

Möchten Sie selbst Vergünstigungen anbieten klicken Sie hier

 

Das Antragsformular können Sie nachfolgend aufrufen:

Bewerbungsformular

Dokumente

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Ansprechpartner/in

Frau Heike Schwarz
Soziale Einrichtungen und Ehrenamt (50/520)
Sachbearbeiterin
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639 Königswinter
011

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